Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1866)
- Article
- Die Ordnung für die israel. Gemeinde in Lübeck
- Date
- 1866-01-01
- Page
- 128 (sequence 6)
- Language
- German
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Die Ordnung für die 128 Gesinnung und Sitte in der Gemeinde fordern oder gefährden, aufrichten oder vernichten kann. Der Vorsicht, den Cultus in und au- Her der Synagoge gegen Uebergrisse des Vorstands und eines Rabbiners zu schützen, verdanken diese Statuten mit ihrem religiösen Charakter ihre Entstehung. . Nach § 4 und 5 des Art. 12 ist dem.Vorstande empfohlen und zur Pflicht gemacht, das Gemeindevermögen zweckmäßig und sparsam zu verwenden, wie auch bei der Bestimmung der Beiträge für den Gemeindebedarf die individuellen Erwerbsverhältnisse unb Leistungskräfte der Contribuenten sorgfältig ft zu berücksichtigen.. Dieser Passus macht gewöhnlich beim Entwurf eines Gemeindesiatuts den Hauptgesichtspunkt ans, und ruft die meisten Streitigkeiten hervor, denn während für Eitelkeiten noch so großer Aufwand nicht gescheut wird, für תורה דמצוה spenden besonders die Reichbemittelten!licht imwer reichlich genug, meist nicht בשמחה ובטוב לב § 6. In den Worten: ״Die Aufsicht über den Neligions- und wissenschaftlichen Unterricht in den Gemeindeschulen, die Sorge für deren Erhaltung und Verbesserung" n. ist die Zusammengehörigkeit des deutschen Unterrichts mit dem Religionsunterrichte von Seiten der höchsten 'Staatsbehörde anerkannt und garantirt. Hierin erkennen wir eine vorzügliche Stütze für die Möglichkeit, den religiösen Charakter der Gemeinde auf Zeitalter hinaus und בס״ר für immer, zu sichern. Wenn die Israelitische Schule sich nur auf den Neligionseinschließlich hebräischen Unterricht beschränkt und diesen nur in den wenigen vom deutschen Unterrichte tu den Stadtschulen übrig bleibenden Stunden ertheilt, kann unmöglich Befriedigendes geleistet werden. Israelitische Kinder in nichtjüdtscheu Schnlen betrachten die Religionsschule als Nebensache, bezeigen dem israeliüschen Lehrer zu wenig Achtung, besuchen die für sie eingerichteten Religionöstunden entweder gar nicht oder höchstens dürftig, bespötteln bei aller Unwissenheit —׳ doch stolz auf ihre Angehörig-!eit an eine nichtjüdische Hauptschule — den hebräischen Unterricht und lernen in solcher gleichgültigen, oft geringschätzenden Behändlmrg kaum hebräisch lesen, noch weniger die heilige Schrift. Nicht fetten freuen sich bte Eltern, die in moderner Bildung glänzen wollen, des in ׳der Verachtung der Religümswissenschaft erkannten hohen Grades von Fortschritt, Einsicht und Gelehrsamkeit ihrer Söhne und