Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1866)
- Article
- Die Ordnung für die israel. Gemeinde in Lübeck
- Date
- 1866-01-01
- Page
- 123 (sequence 1)
- Language
- German
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Ic Ordnung für die ifrael. Gemeinde nt (Fortsetzung.) ad Art. 7. Eine fernere, die Wählbarkeit in den Gemeindevorstand beschränkende Bedingung ist, daß das zu wählende Gemeindemitglied vcrheir'athet ist oder war. Diese Beschränkung beruht aus einer schon sehr alten תקנח קהלת welche ihre Begründung in נודע בשערים בעלה בשבתו עם זקני אר■ haben mag. Was ist die. Gemeindeanders als eine große Familie? Der Familienvater ist an eine sorgsältige, umsichtige Leitnng seiner Angehörigen gewohnt; Erweiterung und Vermehrung der Erwerbsquellen, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit bei Verwendüng der vorhandenen Mittel sind ihm gleichsam zum Prinzip geworden. Er weiß Strenge und Nachsicht zur rechten Zeit und Gelegenhett anzuwenden. Durch gleiches Streben, gleiche Fürsorge des Vorstandes ist auch das Gedeihen des Gemeindewesens bedingt. Vorn gewandten eifrigen Familienvater wird daher mit vollem Rechte eine bessere Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten zu erwarten als vom alleinstehenden Manne, der Wetter keine Sorge kennt als die für seine persönliche Existenz. Wenn auch mitunter der Ehelose,