Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1866)
- Article
- Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
- Date
- 1866-01-01
- Page
- 122 (sequence 14)
- Language
- German
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122 Princch des Beweises und Beweisverfahrens w. That des Verbrechers das betreffende Gesetz völlig aufgehoben erscheint, und darum der Restitution dnrch die Gesammtheit bedarf. Andernfalls kann die Handlung wohl an sich gesetzwidrig sein, aber der Gesammtheit liegt die Pflicht der Ahndung nicht im vollen Maße auf. DieS dürfte z. B. für solche Fälle gelten, in welchen Jemand wohl als Veranlasser des Todes eines Andern aber nicht als dessen Mörder in engster Bedeutung erscheint, דחפו לתוך המים ויכול לעלות, סוף הצנה לבא, סוף החמה לבא פטור u s. w. ('סנהח־ 76, b. u. ff.) Nachdem wir die Grundprincipien des jüdischen Staates und seiner Griminaljustiz in dem für das Verständniß der Beweisinstitntionen geboten erscheinenden Umfange — eine erschöpfende Darstellniig derselben konnte hier nicht in uiiserer Aufgabe liegen — beleuchtet und air einzelnen Institutionell den Ausdruck anfgezeigt haben, den diese Principien in ihrer AnSführnng gewinnen, haben wir uns dem eigentlichen Gegenstände unserer Aufgabe genähert und gedenken, zunächst mit dem Versuche der Entwickelung des Begriffes und der Stellung der Zeuge» im Criminalprozeß zu beginnen. — (Fortsetzung folgt.)