Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1866-01-01 · Heft 4 (Januar 1866) · p. 122

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 4 (Januar 1866)
Article
Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
Date
1866-01-01
Page
122 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2932754-2932961-2932966-2949837--09867-2949870
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

122 Princch des Beweises und Beweisverfahrens w. That des Verbrechers das betreffende Gesetz völlig aufgehoben erscheint, und darum der Restitution dnrch die Gesammtheit bedarf. Andernfalls kann die Handlung wohl an sich gesetzwidrig sein, aber der Gesammtheit liegt die Pflicht der Ahndung nicht im vollen Maße auf. DieS dürfte z. B. für solche Fälle gelten, in welchen Jemand wohl als Veranlasser des Todes eines Andern aber nicht als dessen Mörder in engster Bedeutung erscheint, דחפו לתוך המים ויכול לעלות, סוף הצנה לבא, סוף החמה לבא פטור u s. w. ('סנהח־ 76, b. u. ff.) Nachdem wir die Grundprincipien des jüdischen Staates und seiner Griminaljustiz in dem für das Verständniß der Beweisinstitntionen geboten erscheinenden Umfange — eine erschöpfende Darstellniig derselben konnte hier nicht in uiiserer Aufgabe liegen — beleuchtet und air einzelnen Institutionell den Ausdruck anfgezeigt haben, den diese Principien in ihrer AnSführnng gewinnen, haben wir uns dem eigentlichen Gegenstände unserer Aufgabe genähert und gedenken, zunächst mit dem Versuche der Entwickelung des Begriffes und der Stellung der Zeuge» im Criminalprozeß zu beginnen. — (Fortsetzung folgt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.