Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1865)
- Article
- Der Synagogenbau in Hannover
- Date
- 1865-12-01
- Page
- 97 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2932754-2932961-2932965-2949773--09827-2949818- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Synagogenbau in Hannover. 97 ״gegenwärtigen hiesigen Synagoge am Sonnabend die Arbeiten ״ruhen mußten. Unser religiöses 5 Gefühl^ findet sich deshalb' durch ״die am Sonnabend an dem Synagogenbaue in Mitten der Stadt ״Angesichts des gegenwärtigen Gotteshauses, vor aller Oeffentlichkeit ״vorgenommenen Arbeiten auffs Schmerzlichste verletzt und wird ״dieses Bedauern sicherlich von einem bedeutenden Th׳ile der Ge- ״metnde ebenso lebhaft empfunden. Ja selbst unfern/'nichtfiÄschen ״Mitbürgern muß dieses Verfallen ansfallen, da sie es als eine ״Anomalie betrachten müssen, daß am Bane eines jüdischen Gottes- ״Hauses während des Sonntags und der christlichen Feiertage ge- ״rubt und am Sonnabend und an jüdischen Feierragen gearbeitet wird. ״Wn׳ erblicken hierin ein חלול, ' geübt von der Gemeinde im ״Angesickt der ganzen Bevölkerung." Es ist durch dieses Gesuch an den Vosstand die Tbatsache constätirt worden, daß nicht etwa nur einige ״der besonders strengen Richtung Huldigende" extravagante Scrnpel wegen der öffentlichen Synagogenarbeiten am Sabbath gehegt, sondern daß vielseitig in der Gemeinde dieselben mit bedauerndem Erstaunen .betrachtet werden.; Wir übergehen hier die Schilderung von den nicht allzufreundlichen Blicken, mit welchen diese Vorstellung an den Vorstand von gewisser Seite ausgenommen wurde und wollen nur erwähnen, daß wenige Tage nach der Ueberreichung derselben alle hiesigen Tagesblätter davon berichteten und bemerkten, daß ja in Hamburg, Berlin rind anderen Orten bet den dortigen Synagogenbauten öffentliche Arbeiten am Sabbath vorgenommen seien, was, chenn es nicht religionsgesetzlich gestattet sein solle, von den dortigen Rabbinaten sicherlich verboten wäre. Es liegen uns nun von den Rabbinaten zu. Berlin und Hamburg Schreiben vor, worin erklärt wird, daß die öffentlichen Arbeiten bet den ׳. dortigen Synagogenbauten \ am Sabbath keineswegs mit Zustimmung der betreffenden Rabbinate borgenommen worden, ja daß in Hamburg Seitens des dortigen Rabbinats seiner Zeit ausdrücklich dagegen Protest erhoben worden ist Beide rabbinatliche Schreiben sprechen aber entschieden aus, , daß die Vornahme öffentlicher Bauarbeit am Sabbath religionsgesetzlich per-, boten ist. Wir wissen auch, daß der Londoner Oberrabtner sich in demselben Sinne geäußert hat.