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Jeschurun · 1865-09-01 · Heft 12 (September 1865) · p. 396

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 12 (September 1865)
Article
Hannover
Date
1865-09-01
Page
396 (sequence 1)
Language
German
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Correspsn-enz. § Hannover, Juli 1865. Die Kronoberanwaltschaft hat die Kronanwaltschaften deS Königreichs durch eine Verfügung angewiesen, van jetzt ab Israeliten, welche als Geschwornen fungiren, falls dieselben an einem Sonnabend zur Ausloosung kommen, abzulehnen. Dermuthlich ist die genannte Behörde zu dieser Verfügung dadurch veranlaßt worden, daß in der letzten Schwurgerichtsdiät Herr Leon in Hildesheim sich geweigert hat, am Sonnabend das Amt einaS Geschwornen auszuüien und sich dabei — als amerikanischer Bürger — auf die Gesetze seines Vaterlandes Amerika berief, welche in konsequenter Ausführung des Princips der Gewissensfreiheit die Religion der jüdischen Amerikaner ebenso wie die christliche respektiren. Bei den freundschaftlichen Beziehungen zwischen Hannover zu Amerika beanspruche er hier das Gleiche. Wir können in dieser Verfügung der Kronoberanwaltschaft nur freudig einen Fortschritt erblicken und wissen es ihr Dank, daß sie i« Ermangelung eines Gesetzes mittelst Verfügung den jüdischen Staatsangehörigen dasselbe Recht einräumt, wie den christlichen. Merkwürdiger Weise hat die Zeitung für Norddeutschland — das Organ der Liberalen in Hannover — in dieser Verfügung Gefahr für die bürgerliche Gleichstellung der Juden zu sehen geglaubt und gemeint

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