Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1865)
- Article
- Ordnung für die israelitische Gemeinde zu Lübeck
- Date
- 1865-07-01
- Page
- 307 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Zeschurun. Ein Monatsblatt zur Förderung Mischen Geistes und Mischen Lebensin Haus, Gemeinde und Schule. Nr. X. »623 Elfter Jahrgang, S h a mus. Ordnung für die israelitische Gemeinde zn Lübeck. (Fortsetzung.) III. Von dem Gemeindeausschusse. Art. 20. Der Gemeindcausschuß besteht aus sechs auf 3 Jahre von der Gemeindeversammlung erwählten Gemcindemitglieder», -von denen alljährlich in der Passahwoche zwei anstrcten und durch Neuwahl ersetzt werden. Für die im Laufe des Jahres ausscheidendcn Ausschußmitglicdcr ist innerhalb 4 Wochen eine Neuwahl anzusctzen; das alsdann gewählte Ausschußmttglied tritt jedoch rücksichtlich der Amtsdauer ganz an die Stelle des Ausgeschicdenen. Art. 21. Wählbar in den Gemeindeausschuß ist jedes stimmfähige Gemeindemttglied von unbescholtenem Ruse, welches nicht mit einem 20