Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1865)
- Article
- Statuten für die israel. Armenwohnungen und das Pilgerhaus in Jerusalem
- Date
- 1865-06-01
- Page
- 298 (sequence 13)
- Language
- German
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298 Statuten für die israel., Armenwohnungen re. § 7. Jeder Beneficiant hat wahrend der Dauer der 7 Jahre jährlich 60 Piaster an den Kassier für das Bauunternehmen als Miethe zu zahlen, welche dazu benutzt werden die kleinen in der Wohnung vorkommenden Reparaturen auszuführen. 8 8. Kein Beneficiant darf sich erlauben an den Baulichkeiten als Fenstern, Thüren u. s. w. Veränderungen vorzunehmen, über- Haupt zieht eine unwirthlichc Benutzung der Wohnung Exmission nach sich. 8 9. Der Todestag des Schalom Hirsch (sein Andenken sei zum Segen) nämlich am 2 Tage des Neumondes Marcheschwan soll in würdiger Weise dem Usus gemäß durch Mischnalernen und Gebet gefeiert werden, und wird einer der dort wohnenden Talmudisten ersucht bei gemeinsamer Versammlung einen Vortrag halachischen oder agadischen Inhaltes zum Andenken des Verstorbenen zu halten. Halberstadt, am 2 Schwat 5625. Senior der Familie Hirsch in Vertretung derselben. Josef Hirsch.