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Jeschurun · 1865-03-01 · Heft 6 (März 1865) · p. 200

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 6 (März 1865)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1865-03-01
Page
200 (sequence 3)
Language
German
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200 von Familienvätern in dieser hilflosen Lage zu erfinderischen Geschäftsuntcrnehmnngen gedrängt, die allerdings nicht selten zum Nachtheile zweiter und dritter Personen ablaufen, was aber leider, so oft solche Fälle Vorkommen, immer als charakteristisches Merkmal der ganzen Nation bezeichnet und deutlich hervorgehoben wird! Kaiserliche Majestät! 500,000 regierungstreue Staatsangehörige, um das Geschick und die Zukunft ihrer Angehörigen aus das ängstlichste besorgt, appelliren an die großmüthige kaiserliche Huld ihres legitimen Landeshcrrn. Alles und Jedes dero Allerhöchsten und allergnädigsten Entscheidung gänzlich anheimstellellend, haben dieselben keine publicisttsche Feder und keinen Juristen zum Wortsichrer ihrer Sache bestellt; einen Glaubensgenossen aus ihrer Mitte haben sie zu ihrem Fürsprecher gewählt und ihm die wahrheitsgetreue Darstellung ihrer Lage anvcrtraut. Mögen diese schlichte» Worte vor dem ältesten und ehrwürdigsten Fürstenthrone Gnade und Gewährung sinden! Mit einer solchen Aufgabe für und von seinem eigenen Volke betraut, möchte der ehrfurchtsvoll Gefertigte diese erhabene Stätte nicht verlassen, ohne ein Wort zu Gunsten einer so ängstlich erwartcten Entscheidung gesprochen zu haben. ״Was auch seit 3000 Iahren gegen den jüdischen Volksstamm aus confessionellen und rituellen Ursachen vorgebracht worden sein mag, eine Sette desselben verdient in der heutigen Zeit beachtet und hervorgehoben zu werden und die 1800jährige Geschichte der europäischen Staaten dürfte hiefür, als verläßlicher Zeuge einstehen, daß israelitische Unterthanen, wo und unter welchen Verhältnissen und Bedingungen sie sich auch ntederlasscn mußten, keiner Regierung jemals Verlegenheiten bereitet und sich bis auf den heutigen Tag gewiß auch an keinem Rcgentenhause versündigt haben, und wenn dies die Juden in Oesterreich im Allgemeinen zu allen Zeiten in einer unzweideutigen Weise kundgegeben haben, so mußten die Juden in Galizien, Bukowina und dem Großherzogthume Krakau seit dem Jahre 1846 dreimal großen Versuchungen und einem schweren Drncke widerstehen, um ihre alte Treue für ihr erlauchtes Kaiserhaus unverbrüchlich bewahren zu können." Und so mögen Eure k. k. Apostolische Majestät allergnädigst verfügen, daß die Beschränkungen, welche für die Juden in Galizien, Bukowina und dem Großherzogthume Krakau laut R. G. B vom 18. Februar 1860 zur freien Erwerbung von liegenden Gütern ausgesprochen sind, außer Kraft treten möchten und daß den Israeliten der genannten Kronländer gleichzeitig das Wohnrecht allerorten ungehindert gestattet sei.

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