Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1865)
- Article
- Deutschland : Kassel [Nachricht]
- Date
- 1865-01-01
- Page
- 138 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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138 lung habe ich auch jetzt noch; ich erkenne, wasdie bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte betrifft, zwischen Christen und Juden keinen begründeten Unterschied an. Bei der hier fraglichen Aeußerung, die sich so aus dem Zusammenhangs gerissen und gedruckt ganz anders ausnimmt, als sie sich dem Ohre des Zuhörers dargestellt hat, habe ich nicht entfernt daran gedacht, die Juden zu beschuldigen, ich habe unter ״Juden" kurzweg die Personen, einerlei, ob Christen oder Juden, verstanden, die den Landmann so weit bringen, daß er sich nur noch durch Dismembration seines Gutes zu retten vermag. Und daß meine Aeußerung so zu verstehen war, ist schon von anderer Seite anerkannt. — Ich gebe diese Erklärung erst jetztj, well ich nicht gern in erster Hitze in denselben Fehler fallen möchte, wie Herr Dr. Adler. Herrlein, Landtagsabgeordneter. Schließlich bestätigte Oetker noch in einem Inserate, daß auch er die Aeußerung Herrleins als bloße Redefloskel genommen. M5gen unsere Herren Abgeordneten alten Vorurthetlen künftighin wenigstens von der Tribüne aus nicht mehr die Sanktion erthetlen. Schweiz. Bern, 10. Dec. Die Israeliten in St. Gallen haben um freie Ausübung ihres Gottesdienstes nachgesucht. In der betreffenden Commission hat Dr. Weder beantragt, das Gesuch unter der Bedingung zu gewähren, daß jeder in St. Gallen niedergelassene Israelit gehalten sei, seiner Cultusgemeinde beizutreten. Die Majorität der Commission erblickt aber in dieser Bedingung einen unstatthaften Zwang und will eine unbedingte Gewährung beanträgen. Zf. N. Anzeige. Die Zeitschrift הלבנון, welche früher in Jerusalem erschienen, wird von nun an zweimal jeden Monat in einem Oktav-Bogen in Paris herauskommen. Sie wird fortfahren die Glaubensgenossen in Europa mit den Zuständen und Verhälniffe der Brüder im Orient bekannt zu machen und wird zugleich die von der großen Bibliothek zu Paris dargebotenen Schätze zur Veröffentlichung und Handschriftlich vorhandenes zur Forderung des Geistes religiöser Gesetzestreue geeigneter Schriften aus unserer großen Vorzeit benutzen. Preis: für Frankreich 14 Frcs., für's Ausland 16 Frcs., für Rußland 18 Frcs. (tncl. Porto). Die Redaktion des Libanon. 19. me d’Anjou (Marne) Paris. Für Frankfurt und Umgegend wird auch Herr M. L. Weisköpf, Allerhetligengasse, die Gefälligkeit haben Bestellungen für uns entgegenzunehmen. D. O.