Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 2 (November 1864)
- Article
- Zur ungarisch-jüdischen Seminarfrage
- Date
- 1864-11-01
- Page
- 52 (sequence 2)
- Language
- German
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52 Zur ungarisch-jüdischen Seminarfrage. das Thorastudium in Israel einheimisch und allgemein verbreitet war, da galten die rituellen Entscheidungen des Rabbinen wie sein ganzes Lehren und Rathen nur dann als feststehende Normen, als nicht zu übertretende Gesetze, wenn sie nach allen Richtungen den Bestimmungen der Religtonsquellen entsprochen haben. Hat es aber ein Rabbiner gewagt, irgend eine religiöse Frage im Gegensätze zu den bestehenden genaufixirten Reltgionsgesetzen zu erledigen, da wurde nicht allein seinem Ansprüche keine Folge geleistet, sondern er wurde auch, falls er seine Schuldlosigkeit nicht genügend dokumentiren konnte, seiner Priesterwürde entkleidet und als Religionslästerer allgemein verdammt. Ganz anders aber verhält es stch gegenwärtig. Die Pflege des Religtonsstudiums hat leider bedeutend abgenommen, die Thorakenntniß hat sich gar sehr verringert, und gibt es mitunter Gemeinden in denen kein einziger תלמיד רוכם zu finden ist. Dazu ist noch das religiöse Bewußtsein im Judenthume besonders gelockert uyd erschüttert, und überlassen sich die Gemeinden mit der indifferentesten Sorglosigkeit ganz der Leitung ihrer Seelenhirten, wenn diese ihnen nur recht bequem, ohne sich darum zu kümmern ob sie der heiligen Religionslehre entspreche oder schnürstracks zuwiderlaufe. — Nun wie leicht fällt es unter so bewandten Umständen dem vom Gottesgesetze abgefallenen Rabbinen, eine ganze Gemeinde, mag sie noch harmlos und unschuldig sein, der religiösen Verderbtheit und dem sittlichen Verfalle in die Arme zu führen. — Besitzt nun der Rabbiner jetzt eine ausgedehntere geistige Macht als er irgend jemals besaß, so ist es um so dringender geboten, sorgsam darüber zu wachen, daß diese Macht keinen Unwürdigen anvertraut werde. — Leider verfährt manche Gemeinde bei der Rabbiner- Wahl und Rabbineranstellung unverantwortlich leichtsinnig, allein die Gemeinden sind einmal in ihrem Thun und Lassen vollständig autonom, und kann daher deren Mißgriffen wie dem dadurch herbeigeführten Ueberhandnehmen jenes gefährlichen Nebels, dessen Entstehungsursache die abtrünnigen gottvergessenen Rabbinen sind, nicht gesteuert werden. Wenn es stch aber um Gründung eines Instituts handelt, das von allgemeinen Mitteln unterhalten werden und für die ganze Judenhett des Landes Rabbinen erziehen und liefern soll, da hat auch dieseganze Judenhett nicht nur das gute Recht,