Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1864)
- Article
- Deutschland : Frankfurt [Nachricht]
- Date
- 1864-10-01
- Page
- 24 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Zehnter Jahrgang. mm flMttirhi’rhrfi Au^gegiben den 3. Oktober 1864-. Zv dieses Beiblatt wervett Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen Deutschland. * Frankfurt, im Okt. Auch unser kleiner Staat vermag sich der Zeitströmung die auf Restitution des durch die RcaetionSperiode begangenen Unrechtes dringt, nicht tanger zu entziehen. Der erste Schritt zur Besserung des nach dem 48er Jahre auch hier verübten Verfaffungsbruches, ist.die Anfhebnng der die staatsbürgerlichen Rechte der Juden und Landbewohner beschränkenden Gesetze. Die Berhandlungen der gesetzgebenden Versammlung bezogen sich in letzter Instanz nur um die Fassung des Gesetzes und über den Abstimmungsmvdus, der, nach dem Gesetze bei Verfassungsänderungen zu fragenden, Bürgerschaft. Wir geben anbei die anssübrlichcn VerhaMungen der gcsetzgebenden Versammlung vom 16. Seht. Mit Geuugthunng wird gewiß jeder in der einstimmigen Annahme des Gesetzes einen Fortschritt des Zeitgeistes erblicken, der auch hier wie in der Würtembelgischen und Badischen Kammer keine ernstliche Opposition gegen die Gleichberechtigung mehr aufkommcn ließ. Herr Dr. Rcinganui» erstattete den Commisstonsbericht, betreffend die Verfassung ö- resp. die Gleichbercchtigüngsfrage. Das vom Senat vorgelegte organische Gesetz lautet bekanntlich: ״Die bisher noch bestandeiren Beschränkungen der stäatbürgerlichew Rechte der israelitischer Religion Und der Bürger der Landgemeinden find aufgehoben. " Die von der gesetzgebenden Versammlung mit Beschluß vom 27. Mai beantragte Fassung hatte dagegen gelautet: ״Alle aus der Gemeindeangehörtgkeit oder dem religiösen Bekenntniß abgeleiteten Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte sind aufgehoben und unstatthaft." Die Commission ist der Ansicht, daß die gesetzgebende Versammlung,