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Jeschurun · 1864-07-01 · Heft 10 (Juli 1864) · p. 350

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 10 (Juli 1864)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1864-07-01
Page
350 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Zehnter Jahrgang. Ausgegeben den 1. Juli 1864. In dieses Beiblatt werden Inserate. zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen ' Deutschland. ' * Wien, 15. Juni. Von Zeit zu Zeit tauchen einzelne Fakta auf, die dcis Fadenscheinige auch au der Oesterreichtschen vielgepricseucn neuen Aera in ein grelles Licht stellen. So wandte sich vor einiger Zeit ein Dr. juris, ein Jude, an die betreffende Behörde um das Richteramtsexamen zu bestehen. Vom Oberlandesgertcht abgcwiesen, wandte er sich an's Justizministerium, aber auch von diesem wurde er abgewiescn, und zwar weil er Jude und die Gleichberechtigung der Juden zugleich mit der Verfassung vom Jahre 49 aufgehoben und durch kein neues Gesetz bestimmt ausgesprochen sei. Die juridische Legalität dieses Bescheides, sucht die aligem. vsterr. Gcrichtszeitung in folgender Deduktion zu beweisen: ״So auffallend es sein mag, so scheint es doch, daß die erwähnten abweiZlichen Erlässe mit der lex lata im Einklänge stehen. Die RichteramtSprüsung steht, wie schon der Name sagt, im innigsten Zusammenhänge mit der Ausübung des Richtcramtes, und eben so, wie nur derjenige zur Advokatenprüsung zugelaffen werden kann, gegen dessen Ernennung zum Advokaten wenigstens im gegedenen Momente ein Hinderniß nicht besteht, ebenso kann auch zur Richteramtsprüfung nur der zugelaffen werden, der auch mit dem Richteramte selbst bekleidet werden kann. ״Wenn nun auch ein Gesetz, welches die Juden vom Richteramte ausdrücklich ausschlicßt, nicht besteht, so steht doch auch keines in Wirksamkeit, welches mit dem Standpunkte der älteren Gesetzgebung geradezu bricht, und was letztere betrifft, wird doch Jedermann zngeben, daß eine solche ausdrückliche Ausschließung von einer Ge-

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