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Jeschurun · 1864-04-01 · Heft 7 (April 1864) · p. 227

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 7 (April 1864)
Article
Herr Rabbiner Horwitz in Wien
Date
1864-04-01
Page
227 (sequence 7)
Language
German
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Herr Rabbiner Horwitz in Wien. 227 Göttlichkeit der ganzen חורה, auch nicht nur wer die Göttlichkeit eines ganzen Gesetzes der min, sondern wer auch nur eine der von der m n n d l i ch en Lehre überlieferten Nuancen eines Gesetzes leugnet! und wird ja dies eben deßhalb vom ר׳מב׳ם also wiedergegeben: וכן הכופר בפירושה והוא ח׳שב׳פ והמכחיש מגידיה כגון צדוק וביסות. Wenn aber in eben diesem!Passus seine עוברים וחיטאים etwa damit in Schutz nehmen mochte, daß sie, ohne 'לכפר באחת ממצות ד nur נפחו אחרי יצרםהרע ולבבם הזונה, so mochten wohl seine Schützlinge selbst am ersten gegen eine solche Apologie protesttren. Wie viele sind eS unter ihnen, die sich zur dauernden Verpflichtungskraft der von ihnen übertretencn göttlichen Gesetze und zu der Entschuldigung bekennen möchten: sie übertreten sie nur in Folge der Macht ihrer Leidenschaft und der Verlockung ihrer Sinnlichkeit?! Doch dies eben nur in Parenthese, wie es in Parenthese gesagt worden. Gegen den thatsächlichen Jammer verschwindet alles Uebrige. Wir geben uns übrigens gerne der Ueberzeugung hin, Herr R. Horwitz habe seine Aussage nicht in dem Sinne geleistet, in welchem das Gericht sic verstanden und daraus jene mit aller faktschen Wirklichkeit im Widerspruch stehende Annahme geschöpft. Allein wir haben dann ebenso die tiefe Ueberzeugung, daß dann Herr R. Horwitz selbst durch die offenkundigste, dem Gerichte wie der ganzen forensischen und administrativen Welt seines Kaiserstaates zugänglichste Erklärung daöMißverständniß aufhellenmüsse, um durch Herbeiführung einer legalen, der faktischen Wirklichkeit entsprechenden Interpretation des Gesetzes vom 20. Juni u. iS.Okt. 1781 und dessen An- Wendung auf das orthodoxe Judcnthum, die, durch sein Mitverschulden oder seine Mitveranlassung gefährdete gesetzliche Existenz der Lehren, Gebräuche und Einrichtungen dcS orthodoxen ZudenthumS in Oestreich zu rehabilttiren.

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