Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1864)
- Article
- Schleswig-Holstein und die Juden
- Date
- 1864-02-01
- Page
- 178 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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178 Schleswig-Holstein und die Huden. De gegenwärtig zu Recht Wehende Freizügigkeit und einige andere Brosamen von bürgerlichen Rechten ist der humane׳ Akt des verstorbenen Königs. Wir enthalten uns eines jeden Commentars zu diesen Thatsachen; sie sprechen klar für sich. Die Verhältnisse der Schleswig'schen Juden wurden 1852 — bis wohin dieselben , im ganzen Herzogthum nur in Einer Stadt, Friedrichsstadt, wohnen durften — durch die Gesammtstaatsverfassung geordnet. Ob für die Dauer, bei der Lostrennung Schleswigs vom Gesammtstaat, muß den Ständen, in deren Hand dann wieder das -Geschick der'Juden ruhen würde, überlassen bleiben. Schleswig-Holstein! Du wirst endlich zu deinem dir vorenthaltenen Rechte kommen. Früher oder später wird Dir die volle Berechtigung als Staat unter den Staaten werden. Die Geschichte geht bei Rechtsfragen nicht unmotivirt zur Tagesordnung über. ״Und droht der Winter noch so sehr — es muß doch Frühling werden!" — -Wenn nun dein Recht in voller Blüthe steht und dein Genius alle deine Volkswünsche zeitigen läßt — vergiß Derer nicht, denen du so lange das, in der heiligen Urkunde des Menschengeschlechts wohl vertriefte Recht der Gleichheit vor dem Gesetze vorenthalten hast! Vergiß deiner jüdischen Brüder nicht! Laß sie nicht wieder an die Pforten deines Ständehauses, als Bittsteller, pochen. Gieb der Rechtssache das Recht, auch wenn sie es nicht fordern. O, vergiß nicht, daß wie du gestern, als Bittsteller, an den Pforten des deutschen Bundes gepocht hast!