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Jeschurun · 1863-10-01 · Heft 1 (Oktober 1863) · p. 34

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 1 (Oktober 1863)
Article
Frankreich [Nachricht]
Date
1863-10-01
Page
34 (sequence 2)
Language
German
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34 Gemeinden des Sprengels beim Centralconsistorium eingelaufen die in der dringensten Weise Herrn Lambert als Oberrabbiner verlangten. Von 1475 Wählern hatten 1095 freiwillig in Petitionen ihre Stimme erhoben. Der von der Dolkssttmme erwählte besitzt die Achtung und Liebe der Gemeinden in hohem Grade. Nichtsdestoweniger schreckte das Centralconsistorium in Parts nicht davor zurück, eine That der schwärzesten Hierarchie zu üben und 1500 Wählern einen Rabbiner zu oktroyiren, von welchen 1200 erklärt hatten sie wünschten dringend einen andern, der nebenbei wie erwähnt vom Provinzialconsistorium ebenfalls vorgeschlagen war. Es ist das ein so horribles Faktum, wie es in der tausendjährigen Geschichte der jüdischen Gemeinden wohl noch nicht vorgekommen. Wir geben ein Bruchstück eines Artikels der sich im Univ. isr. gegen jene Oktroyirung erhebt — — ״Vor einigen Wochen hat dieselbe Gemeinde von Metz, eine der durch ihre Geschichte und den civllisatorischen Einfluß den sie auf die emancipirten Juden geübt, wichtigsten Gemeinden, die Lücke auszufüllen, die ein reiner, bescheidener, gelehrter Mann, der nachdem er das französische Rabbinat mitgebtldet hat, seine Brüder durch seinen Rath und seine Tugenden leitete; sein ganzes Leben war ein besonderes Beispiel. Ersatz für den verehrten Hirten war schwer. Eine Sache die die Gemeinde fordern konnte und mußte war die, daß der neu zu erwählende wenigstens ihre Sympathien besäße. Nichts im Gesetze verbietet den Consistorten sie anzuhören und selbst zu erfüllen. Zu diesem Zwecke müssen ja gerade die Dcpartementalconsistorien um Rath gefragt werden. Das neue Gesetz ferner das die Ernennung des Grand Rabbins regelt, und ersichtlich im Interesse des Candidaten verfaßt ist, kann nicht als erstes Resultat haben, sie öffentlicher Beleidigung auszusetzen, in gewisser Weise die Gemeinde zu zwingen, wenn ihre Sympathien verkannt sind, sie nach der Wahl, geltend zu wachen; und wenn man den Einen reklamirt, stößt man dadurch nicht den Andern zurück? Sagt man damit nicht: Euren Candidaten, euren Erwählten, wir wollen ihn nicht! Und wenn die Majorität, die große ganze Majorität das sagt, so suche ich vergebens die Heerde die der neue Hirt hüthen soll. Gerade das ist es, was sich bei der Vacanz des Metzer Nabbtnats rreignet. Das 00Q8i8t01r6 bringt drei Candidaten in Vorschlag. Sowie der ganze Sprengel den Namen des an erster Stelle vorgeschlagenen Candidaten erfährt, unterzeichnet er eine Petition durch welche er seine Vorliebe für den an dritter Stelle vorgeschlagenen Ausdruck giebt. Das ist wenig schmeichelhaft für den zukünftigen Erwählten, aber vor allem ist es auch Pflicht der Gemeinde, einen Rabbiner zu besitzen, den sie gern als Vertrauten, als Rathgeber, als Lehrrr und Freund anerkennt. Der gewissenhafteste Wille von sechs oder selbst 10

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