Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1863)
- Article
- Das jüdische Weib
- Date
- 1863-10-01
- Page
- 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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6 Das jüdische Weib. l. werden, dazu bedarf's der fortgesetzten Geburt, der Wetter vereinten Arbeit des Vaters unb der Mutter in Pflege, Erziehung und Bildüng des Kindes, die ja fort und fort nichts anderes sind, als fortgesetzte Uebertragrmg des edelsten und besten Göttlichen und Menschlichen der Eltern auf die Kinder, damit sie geistig und leiblich zu ihren Ebenbildern heranwachsen und sich die Eltern in den Kindern wiederholen. Es liegt die ganze Tiefe des jüdischen Sprnchgedankens in der Erscheinung, daß רבה sich vermehren und bilden und erziehen zugleich bedeutet. Auch das Erziehrulgsgeschäft ist die Frucht der vereinigten weiblichen und männlichen Elternblüthe; die weibliche, zeitigt den Menschen,, die männliche den Bürger, den Träger göttlicher unb menschlicher Ueberliefenmg. Die Pflanz- und Pflegestätte menschlicher Bildung ist das Haus, die Familie, und indem רבי dies zum Ziele des פרו setzt, erhält die Ehe, die Vereinigung der Geschlechter erst ihre sittliche Bedeutung, ihre götttich große, weltbaueude Aufgabe. מלאו ist die Gesellschaft, der Staat. Indem zu jedem Elternpaare gesprochen ist מלאו, füllet die Erde aus, sorget dafür, daß die Erde ihres edelsten Inhaltes, einer Fülle von Menschen voll werde und bleibe, geht ihre Aufgabe über den engen Kreis dcS eignen Hauses hinaus, fordert von Jedem dazu bcizutragen, daß so viele Menscheu-Familien als nur immer möglich auf Erden gebaut und erhalten werden, und macht für die Existenz und die Blüthe Aller Alle verantwortlich. וכבשה, dieses Gotteswort begründet und heiligt das Eigenthum. Indem ihm aber die Stiftung der Ehe, der Familie und der Gesellschaft vorangeht, hat das Eigenthum nur dann seine menschlich sittliche Berechtigung, wenn es sich den Zwecken der Ehe, der Familie und der Gesellschaft als Mittel uuterordnet.׳ Der Segen und das vierfältige Gebot der Ehe, der Familie, der Gesellschaft und des Erwerbes ist an זכי ונקבה, an beide Geschlechter gemeinschaftlich gerichtet, und wenn die bedeutungsvoll beschränkte Schreibweise וכבשה כתיב המר nach der Lehre der Weisen das Erwerbgebot, somit die Beschaffung der Mittel zur Ehe und Hausesgründung direkt nur an das männliche gerichtet ist, zu dessen Bestimmung'es gehört, die Erde durch Arbeit in den Dienst der Menschenzwecke zu bezwingen, und daher das Gebot der Verehelichung und Hauses-