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Jeschurun · 1863-08-01 · Heft 11 (August 1863) · p. 519

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 11 (August 1863)
Article
Schweiz : Basel [Nachricht]
Date
1863-08-01
Page
519 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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519 Freisinnigkei tgepaart mit veralteten mittelalterlichen Zuständen wie hier. Wie das in einer über allen Begriff lächerlichen, leider oft noch grausamen Justizübung in vielen. Cantonen bis in die neueste Zeit hervortrttt, so waren namentlich die Verkehrsverhältnisse der Juden ebenfalls drückenden Beschränkungen, die in die Zeiten des Mittelalters passen, unterworfen. Viele Cantonr hatten Judengesetze erlassen, was in dem einen ihnen gestattet war, verbot ihnen der andere. In dem Canton durften sie wohnen und Geschäfte treiben, der Nachbarkanton versagte es ihnen. So z. B. verbat ein Gesetz in Luzern noch bis zum Jahre 1849 Juden anderer Cantone den Besuch des Jahrmarktes; ebenso Zürich im Jahre 1854. Daß die Juden durch diese mittelalterlichen Beschränkungen in hohem Grade beeinträchtigt waren, liegt auf der Hand. Viele Außnahmsmaßregeln wurden auch später in Folge eines Bundesbeschlusses vom Jahre 1856 außer Kraft gesetzt. In den meisten Cantonen genießen die dem Canton angchörigen Juden denn setzt auch so ziemlich bürgerliche und Politische Gleichberechtigung. Bekanntlich weigerte sich bis in die neueste Zeit der Canton Aar.:au seinen jüdischen Einwohnern den vollen Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte zu gewähre», und zwar mit einer Zähigkeit die auch über die Gränzen der Schweiz hinaus Aufsehen erregen mußte. Jetzt hat auch der Bundcsrath die Sache, und wie cs scheint, energisch in die Hand genommen, und ist zu hoffen, daß die Schweiz endlich die Schmach von sich abschütteln wird, als republikanischer Staat im eignen Innern Zustände zu dulden, die noch vollkommen dem Geist des Mittelalters entsprechen. Es ist dies um so mehr zu hoffen, als sich jetzt auch die schwcizerische Presse energisch der Rechte der Juden annimmt. So schrieb neulich die ״N. Züricher Zeitung" unter dem Titel: ״Aargau und der Bund": Endlich kommt der Bundcsrath — Gottlob, daß er kommt! Es ist Zeit, daß diese aargauische Judentribulation, welche die schweizerische Demokratie zum Gespött der Welt macht, einmal beseitigt wird. Vernehmen wir, wie die Bundesintervention in einer Botschaft vom 17. Juli abhin sich ankündigt: ״Die Regierung des Cantons Aargau selber war es, von welcher unterm 19. April 1849 die Luzerne! Regierung angeklagt wurde, daß letztere entgegen der ausdrücklichen Vorschrift des Art. 29 der Bundesverfassung die aargallischen Israeliten von den Luzerner Märkten ausschlteße. Ebenso war es abermals die Regierung des CantonS Aargau, welche unterm 21. September 1854 die Regierung des Cantons Zürich Lei den Bundesbehörden verklagte, daß in dem neu erlassenen zürcheri chcn Gesetze, betreffend den Markt- und Hausirverkehr, Beschränkungen der Rechte der aargauischen Israeliten enthalten seien. Bet Anlaß der Behandlung dieser letzteren Beschwerde wurde dann im h. Ständei

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