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Jeschurun · 1863-08-01 · Heft 11 (August 1863) · p. 503

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Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 11 (August 1863)
Article
Zur Geschichte der Judenverfolgungen im 14. Jahrhundert
Date
1863-08-01
Page
503 (sequence 3)
Language
German
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Von Vr. M. Ralph. 503 erbeutetes Gut anerkennt; sollten die Juden ihr geraubtes Hab und Gut nun zurückverlangcn, vielleicht auch mit Hülfe des Reiches ״wenn sie vns darumb mantent (mahnen würden) jn unser« hüsern oder Hoven mit jren briefen oder gewissen bottcn, oder munt wider munde;" — so verpflichten sich die Unterzeichner beS Vertrages, den Straßburgern ״zu helfe komen, und beholfen sie mit alle unserre macht unverzogenlich uf des oder der ltb vnd gut die die ansprache an sie hant, oder sie geschediget saut, vnd wamit wir in aller beste zu helfe komen mögent ane alle Widerrede vnd ane alle geverde." Der Schutz und nöthige militärische Beistand solle so lange dauern, als es ein etwa entstehender Krieg erfordere, und der Rath und die Bürgerschaft von Straßburg für wünschenSwerth erachte. Von der andern Seite verpflichtet sich auch Straßburg, in allen aus diesem Vertrage ihnen erwachsenden Gefahren mit bewaffneter Macht zu Hülse zu eiten, ״nntz an die stunde daz der krieg versünet wurt". Auffallen muß es, daß sich eine so große Reihe der mächtigsten Fürsten des Reiches mit einer einzelnen Stadt zu einem Bündnisse vereinigten, das möglicher Weise zu einem Kriege mit der Reichömacht führen konnte, und in welchem der von Straßburg versprochene Beistand von ganz verschwindender Bedeutung sein mußte. Die Lösung liegt sehr nahe; es war weiter nichts als das nackte Geld- Interesse das die hohen und allerhöchsten Persönlichkeiten zu diesem Schritte bewog. Die zahlreichen Juden die früher Straßburg bewohnten, müssen nämlich ohne Zweifel in vielfachen Geldgeschäften mit jenen Fürsten gestanden haben; manche Schulden mögen schwer auf diesen edlen Herrn gelaßet und manches kostbare Pfand in den Händen der Straßburger Juden sich befunden haben. WaS hätte die Straßburger zurückhaltcn sollen, die Ansprüche der hingcschlachteten Juden, deren Dokumente sich in ihren Händen befanden, geltendzu machen? Das beste Mittel war demnach, durch den versprochenen kräftigen Beistand, von den Straßburgern das Aufgeben ihrer Ansprüche zu erlangen. So lautet denn auch ein Hauptpunkt das Schutz- und Trutzbündnisses: ״Vnd harumbe so hant vnS (den erwähnten fürstlichen Bundesgenossen) die vorgcnanten Meister vnd Rat vnd die Burger von Strazburg die früntschaft getan, daz sie vns wider gegeben hant vnd wider geben föltent vnsere /

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