Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 11 (August 1863)
- Article
- Zur Geschichte der Judenverfolgungen im 14. Jahrhundert
- Date
- 1863-08-01
- Page
- 502 (sequence 2)
- Language
- German
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502 DK Folgen de- Judenbrandes in Straß-mg am 14. Fcbr. 1349. damit nicht zufrieden; vom Beschützer wurde man ihr Henker, und der Henker suchte nun auch andere Städte zu ähnlichen Massakrirungen der Juden aufzufordern. Die Inden waren jedoch katserltche Kammerknechte im heiligen römischen Reich, das lebende Capital aus dem der christliche Herrscher wuchernde Zinsen bezog, und wer einen Inden erschlug vergriff sich am Etgenthnm der geheiligten Majestät. Was Wunder, daß sich hochlöblicher Bischof und Rath nebst ehrsamer Bürgerschaft, bald nachdem die Mordgier des Fanatismus befriedigt, und man das geraubte Vermögen der hingeschlachteten Juden als fetten Bissen ,erbeutet hatte, doch etwas beunruhigt wegen eines Verfahrens fühlte, das ein direktes Vergehen gegen den römischen König war und gar leicht den allerhöchsten Zorn und Bestrasung vom heiligen römischen Reiche nach sich ziehen konnte. Sic suchten sich also für alle Fälle zu decken, und ihre erste That nach jener grauenvollen Massacrtrnng war, daß sich der Bischof nebst et-׳ lichen benachbarten Herrn und Grafen mit der Stadt zu einem Schutz- und Trutzbündniß verbanden, wider jeden der sie etwa wegen ״des Judenbrandcö" zur Verantwortung ziehen wollte. Das Bündniß wurde den Freitag nach Pfingsten 1349, also circa 3% Monate nach der Schandtthat abgeschlossen. Es muß den Straßbnrgcrn in der That gewaltig Angst vor einer ״Bundescxccution" von Seiten des heil, römischen Reiches gewesen sein, denn sie hatten sich weithin nach Bundesgenossen nmgeschcn. Es gelang ihnen die mächtigsten Reichsfürsten für sich zu gcwlnneu. Unter den Unterzeichnern des Vertrages finden wir die Grafen Eberhardt und Ulrich von Württemberg, die Markgrafen Hermann Friedrich und Rudolf von Baden, Gräfin Johanna von Katzenellebogen, die Grafen von Lichtenstein und Fürstcnberg rc. Kurz lauter mächtige Reichssürsten schlossen mit Straßburg den, Bund, in welchem sie sich verpflichteten, wenn jemand die Bürgermeistcr oder Bürger von Straßburg, sei es welchen von ihnen, angriffe oder beschädigte und ״das dctc von der Juden wegen" die sic hingertchtet oder getödtet haben, oder wegen der Juden die noch lebten, ihnen also entwischt sind, oder ״von jrs guts wegen, es sie (seien) Schulde, pfant, briefe, oder welerleige (was auch immer) gut man genennen kan oder mag," und der Rath als von den Juden