Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 11 (August 1863)
- Article
- Über die beim Anlegen der Tephillin zu sprechenden berakot
- Date
- 1863-08-01
- Page
- 490 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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490 Met die beim Anlegen der htnzufügt, lind bei den Handtephilltn dies nicht geschieht, wird uns in Tosaphot nicht angegeben. ר׳א׳ש erklärt in seinem Commentare zu pwsn 'הל, daß unsere Weisen anordneten, beim Beginne des Anlegens der Tephillin die Beracha להגיה zu sprechen, die sich auch auf die Kopftephillin bezieht, und keim Anlegen der Kopftephtllin auch die Beracha ע״מ zu sagen, weil im Anlegen bet: Kopftephillin die Vollendung der Gesctzeserfüllung liegt, woraus wir entnehmen, daß nach seiner Ansicht bas Anlegen der Handtephillin der Beginn der Gesetzeserfüllung ist, und darum die Beracha להניח dafür bestimmt wurde, und für die Kopftephillin, weil in denselben die Vollendung der Gesetzeserfüllung liegt, die Beracha ע״מ /festgesetzt worden ist. Was man übrigens unter ״Vollendung der Gesetzeserfüllung" im allgemeinen zu verstehen hat, und wie so der Ausdruck 'גמר מצו hinsichtlich der Köpftephillin gebraucht werden kann, obgleich unsere Weisen ausdrücklich sagen, daß die Hand- und' Kopftephillin zwei gesonderte Gebote sind und daher durch die Unterlassung des einen die Erfüllung des andern nicht ungültig wird — wird uns von ר״אש nicht erklärt. Aus unseren obigen, auf ס' המנהיג und ס׳ האמונה והבטחון beruhenden Bemerkungen ist allerdings zu entnehmen, wcßhalb das Anlegen der Kopftephillin als 'גמר מצו bezeichnet wird; doch bleibt es unklar, in welchem Sinne ר״אש diesen Ausdruck gebraucht, da er selbst an der angeführten Stelle sagt, daß man, wenn man blos die Kopftephillin anlegt, beide Berachot zu sprechen hat; und in diesem Falle kann nach der Erklärung des ס' המנהיג eben so wenig als nach der des R. Mosche bi Nachman das Anlegen der Kvpftephillin als 'גמר מצו betrachtet, werden, und müßte man nur annehmen, daß, weil man gewöhnlich beide Tephtllin anlegt, und für das Anlegen der Kopftephillin die Beracha ע״מ bestimmt ist, diese Beracha auch in den besonderen Fällen, in denen man bloS Kopftephillin anlegen kann, nicht wegfällt. Aber auch bei dieser Annahme bleibt die Erklärung des ר״א״ש immerhin noch auffallend, da wir keine Analogie dafür finden, daß über einen 'גמר מצו eine besondere'Bcracha zu sprechen ist. Durch unsere obige Begründung der Ansichten des R. Jehuda! Gaon und des N. Jizchak Alfasi und Raschi, läßt sich aber auch die Dezision des R. Tam und der mit ihm übereil -