Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1863)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1863-05-01
- Page
- 380 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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- IRI
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Neunter Jahrgang Beiblatt zum Ausgegeben den 3. Mat 1863. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen Deutschland. Berlin. Der verruchte und ausgeführte Versuch des Gastwirths Maedcr, vierzig -et ihm bewirthete jüdische Hochzeitsgaste zu vergiften, ist bekannt. Der Schuldige ist jetzt zu drei Jahr Arbeitshausstrafe verurthetlt. Wir haben die Akten des Processes nicht vor uns, bemerkt hierzu der Ed. Zsr. und können somit nicht über den Spruch und die Strafe nrthetlen, welche gleichwohl zu dem Ungeheuern des Verbrechens im MißverlMniß zu stehen scheint. — In Coblenz hat ein Beamter in Folge einer alten Cabinetsordre die Eintragung eines neugeborenen jüdischen Mädchens u»ter dem Namen Elisabeth in die Civilregister, weil dies ein speciell christlicher Name wäre, verweigert. Hätte der fromme Beamte einigermaßen die Bibel gelesen, er hatte gewußt, daß Elisabeth ein acht jüdischer Name sei. Berlin. Der jüdische Prediger Simon Levy zu Birnbaum beschwert sich darüber, daß in vielen öffentlichen jüdischen Schulen der Provinz Posen evangelische Geistliche als Schul-Jnspektoren thättg seien, welche auch in jüdischer Religion und Religionsgeschichte, und zwar ohne Zuziehung der jüdischen Geistlichen, die öffentlichen Schulprüfungen abzuhalten pflegen. Er erblickt hierin einen Gewissenszwnng, welcher den Grundsätzen unserer Verfassung und ebenso der Willensmcinüng des Königs, wie sie bei Gelegenheit des Mortara-Fnlles kund geworden, entgegenlaufe, und er bittet deßhalb das Haus, seine Beschwerde der k. Staatsregiernng mit der Aufforderung zu überweisen: ״Den evangelischen Geistlichen die Inspektion über jüdische Schulen nicht mehr zu gestatten und die Wahl dieser