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Jeschurun · 1863-03-01 · Heft 6 (März 1863) · p. 282

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Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 6 (März 1863)
Article
Erledigung der Stuhlweißenburger Frage
Date
1863-03-01
Page
282 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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282 Erledigung der Stuhlweißenburger Frage. parthei fern zu halten; — ferner daß für die ganze Gemeinde nur eine Matrikel, aber nicht durch den Rabbiner, sondern ein zu diesem Behufe gemeinsam zu wählendes Individuum geführt werde; ebenso ist auch die Todtcnschan und überhaupt ׳alles dasjenige, was in den polizeilichen und administrativen Verordnungen vom 4. Juli 1851 enthalten ist, diesen Mittelpersonen zur Ausführung zu übertragen Jedoch wird bemerkt, daß die Verhandlung über die gemeinsamen, nicht religiösen Angelegenheiten und das AnstaltLreffen wegen der dießbezüglichen Kostendeckung die Aufgabe der unter Punkt 3 erwähnten beiden Ausschüsse sei. 5) Die sich trennende Genossenschaft hat, mit Ausnahme der im vorigen Punkte erwähnten nothwendigen Ausgaben auf gemeinsame Zwecke, die nach Möglichkeit vom Gcsammwermögeu der Gemeiude zu decken sind, auf dieses Gemeindevermögen sonst keinen Anspruch zu machen. 6) Die in den Landgemeinden wohnenden, der Verordnung vom 4. Juli 1851 gemäß der stuhlweißenburger israelitischen Gemeinde eiuverletbten einzelnen Israeliten, bleiben hinsichtlich der Centralverwaltung bei der einen Hauptgemeinde; es steht ihnen jedoch frei, bezüglich des religiösen Cultus sich der einen oder andern Genossenschaft anzuschließen; endlich 7) sind die im Jahre 1861 von dem Repräsentantenkörper der Stadt Etuhlweißenburg unbefugter Weise genehmigten Statuten zu anuulliren und auf Grundlage der in obigen Punkten aufgestellten Prinzipien sind für die ganze Gemeinde mit Einfluß beider Partheien neue Statuten ausznarbeiten und diesem königl. ung.. Statthaltereirathe zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese Statuten dürfen keine die religiöse Praxis oder den Gottesdienst berührende Verordnungen und Bestimmungen enthalten, jedoch bleibt' es jeder einzelnen Genossenschaft Vorbehalten, in letzterer Beziehung für ihren eigenen Kreis besondere Statuten festzusetzen. Wovon Ew. Hochgeboren nebst Rücksendung der Beilagen Ihres Berichtes vom 8. August Z. 438 Behufs weiterer Verfügung hiermit verständigt wird. Ofen, 25. November 1862. Stefan Privitzer, m. p. ׳

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