Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1863)
- Article
- Deutschland : Königsberg [Nachricht]
- Date
- 1863-02-01
- Page
- 235 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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235 gefähr zwei Jahren beantragte unsere Universität Streichung des §. 106 ihres Statuts, der Nichtevangelische von akademischen Lehr- Lmtern ausschließt. Herr v. Bethmann-Hollweg erwiderte: Die Majorität für den Antrag im concilium generale sei zu gering gewesen, um ihn beim Könige befürworten zn können. Das Concilium erklärte sich darauf mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majoritat für einen engeren Antrag auf Zulassung zu medicinischen, naturwiffenschastlicken, philologischen Lehrfächern. Für denselben — als den evangelischen Charakter der Albertina nicht im Geringsten tangirend — stimmten die orthodoxesten Docentcn, selbst Mitglieder der theologischen Facultät. — Herr v. Bethmann, der seine Bereit- Willigkeit, diesen bescheidenen Wünschen entgegenzukommcn, schon durch seine schnellen, meist innerhalb 3—4 Wochen eingehenden Bescheide erkennen ließ, verlangte noch eine Präcifirnng des Antrags in Bezug ans den Genuß corporativcr Rechte, Decanat, Stipendien- Curatorien re. Don diesen beschloß die Universität, nach dem Bericht einer Commission, die Urkunden und Stiftung aufs Sorgfältigste geprüft hatte, Nichtevangelische auszuschlicßen. Sie hatte somit das Votum erneuert, das sie im Januar 1848 abgegeben, als der damalige Cultusminister Eichhorn nach Cmanirung des Judengesetzes vom Juli 1847 sämmtliche preußische Universitäten aufforderte, sich gutachtlich zu äußern, ״ob eine Modisication" ihrer Statuten zulässig und angemessen sei", nachdem er in der Herren-Curie des Vereinigten Landtags sich damit einverstanden erklärt hatte: daß durch das Gesetz die Möglichkeit׳ gegeben werden solle, in so fern Seitens der Universitäten keine erheblichen Schwierigkeiten gemacht würden, auch die Inden als ordentliche Professoren unter den von der Abtheilung angegebenen Modalitäten aufznnchmen." — Daß Herr v. Bethmann einem solchen Votum, zu dem Eichhorn schon die Initiative gegeben, das Ladenberg laut Erlaß vom 14. Juli 1848 nach dem Gesetz vom 6, April 1843 als erledigt angesehen und demgemäß Juden angestellt hatte, das nur eine fanatische Reaction in Preußen verschwinden lassen konnte, seine Unterstützung gewährt haben würde, dafür bürge nicht nur seine Verfassungstreue und Gewissenhaftigkeit sondern auch seine wiederholten Erklärungen in der Kammer über §. 12 der Verfassung. Inzwischen war kurze Zeit vor Absendung deS letzten Universitäts-Beschlusses Herr v. Mühler Cultusminister geworden, und bis jetzt — nach Ablauf von 7 Monaten — ist keine Antwort auf denselben angelangt. — Die vorläufigen Beschlüffe des Ausschusses, welcher von dem hiesigen Provinziallandtag zur Berathung der Kretsordnung niedcrgesetzt war, sind Folgende: Die beiden von der Commission des Herrenhauses gestellten Amendements sind abgelehnt; ebenso die beiden Vorlagen des