Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1863)
- Article
- Zum jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1863-01-01
- Page
- 165 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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f Aphorismen. III. 165 'v rum des Rechts zu vertheidigen, und wäre diese Behörde auch ein mit mehr als sultanischer Macht bekleideter ״israelitischer Gemeinde" Vorstand", und wäre dieser winzige Sterbliche auch nichts mehr als ein geringer israelitischer Schuhmachermeister, rectias ein jüdischer Schuhflicker. Denn das will ich nur gleich von vorne herein gestehen. Ich will meinen Richter nicht durch Vorspiegelung irgend einer imponirenden socialen Stellung bestechen. Ich bin eben nichts mehr und nichts minder als ein geringer, aber redlicher jüdischer Schuhflicker, sollte einmal in meiner Jugend studiren, habe es bis zur Quarta gebracht die Armuth meiner Eltern ließ mich nicht weiter kommen — lateinische Brocken kommen mir daher noch mitunter ttt den Mund — will nicht eben dafür schwören, daß sie immer recht und richtig —und nennt man mich scherzweise den lateinischen Schuster. Das thut aber Alles nichts zur Sachs. Ich bin, wie gesagt, ein geringer jüdischer Schuster in einer kleinen jüdischen Gemeinde Der Vorstand fordert daher auch nur einen geringen Beitrag. Es handelt sich um 3 fl. jährlich. Er würde mir auch den gerne erlassen, die Kasse kann es verschmerzen. Allein es handelt sich bei ihm um das Prinzip. Um des Prinzips willen, meint er, dürfe er, eben weil ich den Beitrag verweigere, jmtr ihn nicht erlassen. Allein eben um das Prinzip handelt es sich auch bei mir. Ich bin zwar arm, jedoch die 3 fl. machen mich nutzt ärmer. Allein um des Prinzips willen glaube ich den Beitrag verweigern zu wüsten. Ich halte den Vorstand weder berechtigt, irgend einen Beitrag von mir zu fordern, noch mich verpflichtet, ja nicht einmal befugt, irgend einen Beitrag zu leisten. Hier sind meine Gründe. Bis vor etwa 25 Jahren war unsere kleine Gemeinde eine jüdische Gemeinde. Alle Anstalten, Synagoge, Schule, Schechita, Mickwe wurden nach Vorschrift des Religionsgesetzes gehandhabt, die Vorsteher wurden von der Gemeinde gewählt und waren auch durchweg religiöse Männer, die in ihrem Privatleben dasselbe Religionsgeseß befolgten, nach dessen Vorschriften die Anstalten der Gemeinde zu leiten waren. Ich gestehe, wäre dieser Zustand noch wie vor 25 Jahren, ich würde mich für einen schlechten Juden halten, Würde ich einen meinen Kräften entsprechenden Beitrag verweigern, 14*