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Jeschurun · 1862-12-01 · Heft 3 (Dezember 1862) · p. 124

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Journal
Jeschurun
Volume
9 (1862-1863)
Issue
Heft 3 (Dezember 1862)
Article
Zum jüdischen Gemeindeleben
Date
1862-12-01
Page
124 (sequence 10)
Language
German
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124 Zum jüdischen Gemeindewese». erfasste —in den Anschauungen der Propheten nicht, wie die Völker, die immer in Thier-Bildern anftretcn, ein animalischer Organismus/ der, von Einem tödtlichcu Streiche getroffen, das Leben aus immer rer" liert. Israel ist ein Baum, der seine Lebenskraft in jedem Ast, in jedem Zweig, in jedem Blatts in jeder Wurzelfascr selbstständig wiederholt. Mau kann ihn fällen, spalten, entasten, zerreißen, weithin seine mishandelten Theile streuen. Der winzigste weithin gestreute Rest genügt, um in dem entsprechenden Boden aufs neue zu wurzeln und unter Sonnenschein und Regen, unter Wind und Wetter den ganzen Baum aufs neue zu produciren und sich in frischster Fülle zu entfalten als war ihm nichts geschehen. Das ist die Galuth-Kraft Israels, und diese Kraft haben die ihres berechtigten gemeinheitlichen Bodens gewaltsam beraubten gesetzestreuen Sohne Israels jetzt aufs Neue zu bewähren. Sie haben seit fünfzig Jahren ein neues Galuth angetreten, das Galuth durch die eigenen jüdischen Brüder. Wohlan, so mögen sie denn auch sich als die Galuthsöhne des alten Galnthjudenthums bewähren, mögen sie unter allen Umständen ihre rilin-Psticht erfüllen. Ihre Väter hatten sie unter weit schweren Umständen und mit weit größern Opfern zu lösen- Wie groß auch die Anzahl der von dem alten gesetzeZtreuen Indenthum disscntirenden Brüder wäre, unter denen sie leben, und wie Wenige sie selber zu den Ihrigen zählen — es geht nicht anders — hinsichtlich ihrer niD-Obliegenhcitcn haben sie sich zu verhalten, als ob sie die einzigen Juden im Orte wären. Sicherlich würden sie dann Alles aufbietcn, den Bedürfnissen ihrer religiösen Pflichten gemcinschaftlich zu genügen. Daß sie dies würden, dafür bürgt die Thatsache, daß diesen seit Jahrhunderten überall genügt wird, wo immer auch nur Juden selbst in der geringsten Anzahl zusammenleben. In dem kleinsten Orte, wo auch nur zwei, drei jüdische Familicn wohnen, haben sie ihr gemeinschaftliches Bethaus, ihren Lchrer, Schächter und die andern Anstalten ihres jüdischen gemeinheitlichen Lebens. Und sollte ihnen dies weniger möglich sein, weil sie statt unter Tausend christlichen, unter Tausend unjüdischcn Familien wohnen; sollten sie deßhalb weniger zur selbstständigen Versorgung ihrer religiösen Obliegenheiten verpflichtet sein? Wer

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