Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 2 (November 1862)
- Article
- Zum jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1862-11-01
- Page
- 78 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2932754-2932919-2932922-2947377--07834-2947421- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
74 Zum jüdischen GemcindeleVen. erlaubten. Es war in den allermeisten Fällen abseiten der Staaten nicht Feindseligkeit gegen Judenthnm und Judenheit, die sie zu solchem Gebühren veranlasste, sie glaubten der Judenheit und dem Indenthum eine Wohlthat zu erzeigen, sie waren in den meisten Fällen selbst nur die Gemißbrauchten und Jrregeführten. Datirt ja dieses staatliche Einschreiten in innere jüdische Angelegenheiten gerade erst aus der Zeit, in welcher die Staaten milder, humaner, sagen wir gerechter gegen ihre jüdischen Staatsgenoflcn zu werden anfingen. Die ganze Zeit mittelalterlichen Druckes, alle Jahrhunderte der härtesten jüdischen Aechtung hindurch blieben die innern jüdischen religiösen Comunalangelegenheiten unangetastet. Bürgerlich trug die Judenheit das schwerste Joch; in ihren innern religiösen Angelegenheiten waren die jüdischen Gemeinden autonom. Erst als dies Joch sich lüstete, als man staatsseittg anfing Paragraph nach Paragraph ans den Codices feindseliger Judengesetze zu modificiren oder zu streichen, dafür aber ein sogenanntes Entgegenkommen abseiten der Inden in Aufgeben dessen erwartete oder forderte, worin man aus befangener Unkenntniß anttsociale Elemente erblickte, die, wie man das nannte, die Juden noch nicht reif für die bürgerliche Gleichstellung erscheinen ließen; alT gleichzeitig das jüngere jüdische Geschlecht, von dem Rausche der Neuzeit bethört, durch Abfall vom jüdischen Gesetzcsheiligthnm und durch Abstreifen der jüdischen Sitte dem Staate die Möglichkeit einer faktischen Zugrabelegung des alten ewigen Judenthums, und damit die Möglichkeit eines völligen Aufgehens der Judenheit auch in ihreu innern religiösen Angelegenheiten in die nichtjüdische Welt bekündete: da benutzten eben die abgefallcnen jüdischen Söhne der Zeit diese Disposition der Staaten, als die Ankläger und Vcrläumder dieses alten ewigen Judcnthums zu den Stufen der Throne und in die Bureaus der Cabinettc zu treten, Judenthum und Talmud, diese ältesten Pflegemütter der Kultur und Civilisativn, die ihre hohe eivilisatorische Kraft an dem geistig und sittlich hohen Bildungsgrad eines unter den härtesten, niederbeugendsten Mißhandlungen geistigwach und sittlich edel gebliebenen Volkes bewährt hatte», gerade als die Feinde der Eivilisation und der geistig sittlichen Menschcnbildung, und ebenso ein Gemeinwesen zu verlästern, das eben seine Größe und seine tiefe Macht in Pflege der edelsten Güter der Menschheit in dem Schooße einer staatsseitig der Verkümmerung und Berdum-