Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1862)
- Article
- Macaulay über die Judenfrage [Rezension]
- Date
- 1862-10-01
- Page
- 29 (sequence 2)
- Language
- German
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Aus dem EngNschen von D*. PH. Stegs. Bauer. 29 waren selbst die Organe der Regierung dem Siege der Vernunft und des Rechts über Vorurtheil und Ungerechtigkeit geneigt. Um so mehr durfte man sich der Hoffnung auf einen günstigen Erfolg hingeben. Freilich hatte schon damals dieser Kampf für Beseitigung der die Juden noch drückenden Rechtsungleichheiten nicht die Bedentung wie etwa beispielsweise in den meisten Ländern unseres deutschen Vaterlandes. Im bürgerlichen Leben standen den Juden bereits lange kaum irgend welche Hindernisse entgegen. Nur staatsbürgerlich waren sie noch geächtet. Nur die Pforten des Parlamentes waren ihnen noch verschloffen. Allein um so bedeutsamer und für ganz Europa entscheidender war dieser Kampf. Es Handelte sich um die höchsten Pärogative eines Staatsbürgers. Die aetive Theilnahme an der Gesetzgebung und Regierung des Landes sollte den Juden errungen werden. Um nun auch seinerseits, wie der Verf. sich ausdrückt, zu dem Triumphe gerechter Grundsätze beizutragen, lieh Macaulay der Sache des Rechts und der Vernunft seine Feder und legte damit das bedeutsame Gewicht seiner geistig so hoch stehenden Autorität zu Gunsten der Juden in die Schale. Er läßt möglichst im Umrisse ״einige von den Gründen oder den ״Redensarten die sich für Gründe ausgeben, mit welchen ein von ״Unsinn und Ungerechtigkeit strotzendes System zu vertheidigen ver- ״sucht worden ist, die Revue passiren" um dieselbe mit der Schärfe seiner Logik und mit der Klarheit seines Verstandes in ihrer kläglichen Nichtigkeit zu zeigen. Er beginnt mit dem Gespenst des ״christlichen Staates". Die Verfassung behauptet man, sagt er, ist eine wesentlich christliche, Zulassung der Juden zur Theilnahme am Staate bewirkt folglich ihre Zerstörung. Keineswegs geschieht dem Juden Unrecht mit seiner Ausschließung vom Anthetle an der Staatsgewalt, denn Niemand hat ein Recht darauf. Man hat ein Recht auf sein Eigenthum, ein Recht auf Schutz gegen persönliche Verletzung. Diese Rechte räumt das Gesetz auch den Juden ein, und, in diese Rechte einzugreifen, würde ganz abscheulich sein. Aber das ist eine reine Sache der Gunst Jemand zu politischen Rechten zuzulassen, und Niemand kann sich beklagen, wenn er davon ausgeschlossen ist. Bewundern müssen wir den Scharfsinn des Kunstgriffs, die