Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1862)
- Article
- Rückblick auf die Niederlassungen und Zustände der Juden in Amerika und den benachbarten Inseln
- Date
- 1862-06-01
- Page
- 455 (sequence 4)
- Language
- German
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in Amerika und den benachbarten Inseln. 455 währt den Juden dort natürlich alle die Rechte die eine liberale Verfassung allen seinen Unterthancn bietet. Erst vor wenigen Iahreu erzwang die Regierung in nachdrücklichster Weise von Venezuela Genugthuung für Beleidigungen gegen die Juden von Curacao, weil es zugegeben hatte, daß ihr Etgenthum geplündert wurde. Mit Ausnahme der spanischen Besitzungen sind Juden über alle westtnbischen Inseln zerstreut; es ist uns jedoch nicht bewußt, daß sie irgend wo sonst noch eine Gemeinde gebildet hätten. Wir wenden uns jetzt zu Süd-Amerika. Der größte Thetl der Länder die diesen Theil der westlichen Welt bilden, war früher entweder von Spaniern oder Portugiesen in Besitz genommen. Die Inquisition war dort eben so allmächtig und unbarmherzig wie in den Mutterländern- Juden als solche waren dort demgemäß gar nicht geduldet, wiewohl es gewiß ist, daß heimliche Juden dort zuweilen ihre Zuflucht vor dem luxäugigen, heiligen Tribunale aus der pyrenätschen Halbinsel suchten. Alle Juden in Süd-Amerika sind deshalb — mit einer Ausnahme — relativ neue Ankömmlinge, da sie dort erst nachdem sich jene Länder von ihren europäischen Herrn losgerissen hatten angelangt sind. Und wiewohl die liberalen Verfassungen der meisten dieser neuen Staaten unfern Glaubensgenossen in der Bildung von Gemeinden durchaus keim Hinderniß in den Weg legen, und obgleich in einigen Städten Süd- Amerikas deren bekanntlich in hinreichender Anzahl zur Bildung etner Gemeinde vorhanden sind, so ist, mit einer einzigen Ausnahme, bis jetzt kein Schritt dazu geschehen. Da dieser Zustand freiwilliger Jsoltrung nur allein aus einem Mange! an Interesse für die Religton der Vorfahren resultiren, und für die geistigen jüdischen Interessen nur nachthetlig wirken kann, so grämen wir uns nicht wentg über diese Erscheinung. Es ist wirklich traurig wenn man bedenkt, daß unsere Glaubensgenossen zu Rio Janeiro so bedeutend an Zahl und Einfluß, es noch nicht für ersprießlich erachtet haben sich zu einer Gemeinde zu constitutren und sich so religiösen Pflichten zu entledigen, denen allein von einer Gemeinde als Corporation vollkommen Genüge geleistet werden kann. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß die so liberale Verfassung von Brasilien nicht das geringste Htnderniß einem solchen Unternehmen in den Weg legt. Was diese Erwägung noch niederdrückcnder macht, ist, daß während eng-