Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1862-06-01 · Heft 9 (Juni 1862) · p. 451

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 9 (Juni 1862)
Article
Altjüdische Frömmigkeit
Date
1862-06-01
Page
451 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2932754-2932905-2932915-2946985--07515-2947035
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

I. Das Buch der Frommen. 451 ist es doch nicht der gute, rechte Weg. Wer weiß ob er den Neumond erlebt, so kann er sterben und hat die Mizwa nicht erfüllt. Kurz daran halte dich: Sobald dir die Erfüllung einer Mizwa zu Händen kommt, erfülle sie sofort und verschiebe sie nicht. Denke an das Wort der Weisen: ״Laß keine Mizwa gesäuert werden!" d. hverschiebe keine. 34 (61). ״NN ״טוב מלא כף נחת ממלא חפנים עמל ודעות — Besser ein Handvoll braven herabgckommenen Armen geben, als Händevoll nichtswürdigen Armen, die es auf schlechten Wegen verbringen. Darum bete Jeder zu Gott, daß er ihm brave hilfsbedürftige bescheide, denen er mit seiner Wohlthat wahrhaft wohl thne. Oder: Besser eine Handvoll Almosen mit gutwilliger Freundlichkeit als Händevoll mit Unmuth und Verdruß. — Oder: Es ist besser — wenn man nicht mehr kann — mit seinem Wenigen Einem gehörig zu helfen, als Fünfen zu geben was ihnen wenig genüge. Wenn aber Jeder der vorhandenen Armen auch von Andern bekommt, so ist es gut, daß man auch Jedem gebe. Auch der von Almosen erhaltene Arme hat Almosen geben und Zeder, reich oder arm, soll wenigstens wochentlich 'ein bestimmtes nach seinen Kräften geben und sich damit als Diener Gottes zu bekennen, und könnte es auch nicht mehr als ein Heller, oder ein halber Heller sein. Was Einer giebi, ist eine Sühne für seine Seele und jeder Heller addirt sich zu einer großen Summe. Wer aber nicht viel an Geld geben kann, suche um so mehr mit seinen persönlichen Kräften Gutes zu thuu. Kein Vorsteher darf aber einen Armen zu Armencasicnbeiträgcn anhalten. Wer dieses thut begeht einen Raub, raubt Diesem und gicbt es Jenem. (Fortsetzung folgt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.