Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 7 (April 1862)
- Article
- Altjüdische Frömmigkeit
- Date
- 1862-04-01
- Page
- 344 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2932754-2932905-2932913-2946798--07355-2946862- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
344 Altjüdische Frömmigkeit. Menschen Leides zu gefügt, hat eine ganze Welt beleidigt. Was es auch sei womit du deinem Nächsten irgend einen unangenehmen Augenblick bereitet, wirst du vor Gottes Strafgericht zu büßen haben; denn es ist gesagt, über alles Dies wird dein Gott dich ins Gericht ziehen, selbst über bas Nichtoffenbare. Das Nichtoffenbare, nach Erläuterung der Weisen, wer auch nur etwas Ekel erregendes vor seinem Nächsten thut und dadurch in ihm eine unangenehme Empfindüng erregt. Darum werden wahrhaft gotteöfürchtige Fromme, die nicht wünschen, daß irgend Jemand durch sie strafbar werde, cs sofort, wenn Jemand irgend etwas Ekel erregendes vor ihnen thut, in ihrem Herzen verzeihen, damit ihn ihretwegen keine Schuld treffe, und ebenso Speichel rc.-Auswurf, die sie finden, sorgfältig bedecken damit nach keiner Seite hin dadurch Uebles geschehe. Wodurch immer ein Mensch dem Andern Schmerz und Sorge verursacht, macht ihn strafbar bei Gott. Wer auch nur ans Neckerei Jemandem das Seinige versteckt damit er sich ängstige und in Verlegenhkit gerathe, versündigt sich. Und wäre es auch nur ein Thier, dem er zu große Last aufbürdet, oder cs rückst l'tlos schlägt, oder durch zerren und zupfen sich zur Kurzweil zum Schreien bringt. Zu dem Verse: ״an jenem Tage schlage ich jedes Roß mit Verrücktheit und den Reuter mit Blindheit", lehren die Weisen, Gott wird einst die Mißhandlung der Pferde an ihren Reitern strafen, die sie mit ihren Sporen verwundet. (Fortsetzung folgt.)