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Jeschurun · 1862-03-01 · Heft 6 (März 1862) · p. 302

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 6 (März 1862)
Article
[Rezension]
Date
1862-03-01
Page
302 (sequence 13)
Language
German
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302 Bücherscha». licheren Frauengeschlechte fanden, ist es wirklich dahin gekommen, daß die zum Lebensnerv des Judenthums gehörende Beobachtung der Sabbath-, Speise- und Ehegesctze aus vielen Häusern verdrängt, und Gebet und ״Tempelbesnch" als die ganze Ausgabe der Restgivn betrachtet wurde. Aber eben wegen dieser traurigen Thatsachen mußte es uns um so schmerzlicher berühren, auch in der vorlicgenden Schrift einer Acußcrung zu begegnen, die jener verderblichen!Überschätzung des Gebetes und des öffentlichen Gottesdienstes Vorschub leistet. Wir sind fest überzeugt, daß der Herr Vcrf. von den Conscqueuzeu, die aus seiner oben angeführten Aeußerung zu ziehen sind, weit entfernt ist; aber eben rücksichlich der rein jüdischen Gestnnung, welche die vorliegende Schrift veranlaßte, und an vielen Stellen derselben in so schöner Weise sich kundgibt, halten wir die erwähnte Aeußerung um so gefährlicher, und glaubten wir umsoweniger, dieselbe unberührt lassen zu dürfen. Außer den angeführten Sätzen bedürfen noch folgende Stellen einer Berichtigung: Nach S. 100 sollen Frauen bet Erfüllung der Lulowpflicht keine כרכה sprechen, was unrichtig ist, da nach תום' ר״ה רף ל״ג ע״א ד״ה הא.ר׳ יהודה, R. Ascher z. St., Tur Orach Ehajim 589, Sch. a. O. CH. 589, b. ,א״ר לא״ח סי' תר״מ ם"ק ב׳ ,הגד Frauen auch bei der Erfüllung von מ״ע שהז״ג die ברכה sprechen können, und auch aus '1 ם": לא״ח סי' י״ז ם"ק ausdrücklich hervorgeht, daß Frauen bet Erfüllung der Lulowpflicht die כרכה sprechen können. In der letzten Zeile von S. 102 sollte nach Orach Chajim 696 auch למגננה יענך erwähnt fein. Nach S. 146 könnte man glauben, daß man das Minchagebet gesetzlich auch vor halb ein Uhr Nachmittags verrichten dürfe, was wie aus O. CH. 233, 1 und מ''א z. St. hervorgeht, nicht der Fall ist. Zu einer Gesetzesübertretung kann der.עטנו!# betreffende Abschnitt führen, da in demselben blos Kleider und Polster, in denen sich eine Verbindung von Schafwolle und Flachs befindet, als verboten erwähnt werden, während nach Kilajim IX. 3, Joma 69 a. Jore Dea 301, 1. 9 auch der Gebrauch sämmtlicher Geräthe, die leicht um die Hand geschlagen werden können und wärmen, wie Hand- und Tischtücher, Servietten, Vorhänge u. dgl. wenn sich an

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