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Jeschurun · 1862-03-01 · Heft 6 (März 1862) · p. 292

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 6 (März 1862)
Article
[Rezension]
Date
1862-03-01
Page
292 (sequence 3)
Language
German
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292 Büchnschaudie wir darum nicht verschweigen zu dürfen glaubten, weil die Aufstellung von Erschwerungen, die in den für unser Leben Norm gebenden rabbinischen Codices nicht enthalten find, nicht blos nnberechitgt sondern sogar schädlich ist. Insbesondere in einer Zeit, in der die Verächter des Gesetzes kein Mittel verschmähen, um die Gesetzestreuen als überspannte Frömmler, das einfache Festhalten an dem überlieferten Religionsgesetze als lächerliche Schwärmerei erscheinen zu lassen, muß ein ernstes Augenmerk darauf gerichtet werden, daß im Namen des Gesetzes mir das, was wirklich eine gesetzliche Anforderung ist, als solche bezeichnet werde; denn das ganze Streben der im Dienste des Materiellen und der Nachahmungssucht Stehenden konzentrirt sich in dem Verlangen, die Meinung zu vcrbreiten, daß man mit dem jüdischen Religionsgesetzc, wie es im Schulchan Arnch überliefert ist, brechen müsse, daß auch solche, die als treue Anhänger des Judenthums gelten, mit demselben, bewußt oder unbewußt, in einzelnen oder vielen Beziehungen, in beständigem Widerspruche stehen; eben darum müssen aber diejenigen, denen es Ernst ist, das unerschütterliche Bewußtsein von der unverbrüchlichen und keinen s. g. Zeitanforderungen auch nur um ein Haar breit weichenden Verbindlichkeit des im Schulchan Aruch niedergelegten Religionsgesctzes zu erhalten, sich davor hüten, Erschwerungen welche die jüdische Lehre nicht verlangt, derselben zu vindiciren, und hierdurch zu veranlassen, daß Unkundige in Folge der vermeintlichen Uebertretung, die sie durch die Annahme unbegründeter Erschwer»»-- gen wahrnehmen zu müssen glauben, wirklich zu der Meinung verleitet werden, daß das alte jüdische Religionsgesetz faktisch keine treuen Anhänger mehr habe, keine treuen Anhänger mehr haben könne, und durch diesen Wahn zur Uebertretung des wirklich Verbotenen sich Hinreißen lassen. Der Umstand, daß der Herr Vers, dem Arbeitsverbote vor dem Eintritte des Sabbath eine zu große Ausdehnung gab, scheint auch zur Folge gehabt zu haben, daß er die genaue Fixirung des Zeit- Punktes, mit dem das Werkverbot wirklich beginnt, unterlassen hat; für den Zweck, den der Herr Vers, bei Abfassung seiner Schrift anstrebte, wäre es aber dringend nothwendig gewesen, anzugeben, daß mindestens eine halbe Stunde vor dem Eintritte der Nacht keine am Sabbath verbotene Thätigkeit mehr verrichtet werden darf, und

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