Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1862)
- Article
- Deutschland : Wien, 19. Jan. [Nachricht]
- Date
- 1862-02-01
- Page
- 259 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Achter Jahrgang. eiblatt zum Februarhett Ausgegeben den i. Februar 1862. In dieses Beiblatt werden Anserate zu 3 kr. pr. Zetle oder deren Raum ausgenommen Deutschland. Wien, 19. Jan. In Prag hat schon wieder eine Judenliehe stattgefnnden, welche zwar nicht die Ausdehnung wie jene am 2, August gewann, aber doch erst nach einem energischen Etnschrettcn der Stcherhettsbchörde beseitigt werden konnte und jedenfalls wieder einen Panischen Schrecken unter allen israelitischen Etnwohnern der Stadt verbreitete. Ein czcchischer Müllergeselle machte sich das Vergnügen, seine weiß gepuderte Gestalt im Judenviertcl an den brausten hängenden dunkeln Röcken der Kletderhändler zn reiben. Als einer dieser Letzteren ihn abwehren wollte, schritt das den Müllergesellen umgebende Volk sofort ein und stürzte sich unter dem Ruse: ״Schlagt die Juden nieder!" aus die Israeliten. Da die Menschenmenge immer mehr anschwoll, schlossen die Juden ihre Laden und ergriffen schreiend die Flucht. Den Mißhandlungen, die dabei vorfielen, machte die Polizei rasch ein Ende. Es ist jedenfalls ein auffallendes Zusammentreffen, daß ein solches Attentat gerade in demselben Augenblick sich wiederholt, in welchem der dortige Clerus durch das Organ des erzbischöflichen Consistoriums mit den kühnsten Schritten zur Aufrechthaltung und Durchführung des Concordates öffentlich vorgeht. Es ist nämlich soeben ein Erlaß des Cardinal-Erzbischofs v. Schwarzenbergs und der übrigen Bischöfe Böhmens erschienen, welcher verordnet, daß die Verwaltung des Kirchenvermögens nunmehr nach 8 30 des Concordats mit Ablauf des nächsten Monats in die Hände der Geistlichkeit Überzügehen hat. So dringt man also auf die Durchführung dieser Besttmmung, während sowohl die Regierung, als der confesfionelle Ausschust des Reichsrathes einen Religions-Gesetzentwurf vorgelegt haben, der die Revision einzelner Bestimmungen des Concordats invol-