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Jeschurun · 1862-02-01 · Heft 5 (Februar 1862) · p. 242

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 5 (Februar 1862)
Article
Illiberale Gesetzgebung
Date
1862-02-01
Page
242 (sequence 2)
Language
German
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242 Illiberale Gesetzgebimg. Landes alle Einwohner befähigt zu den verschiedenen öffentlichen Aemtern berufen zu werden. In dem Augenblick, in welchem die Juden von den beschränkenden Aiisnahmsgesetzen befreit werden und dem Staate gestatzet ist, sich ihrer Einsichten und Fähigkeiten zu bedienen, werden sie zu einem Amte nicht als Inden, sondern als Bürger oder Unterthancn des Landes berufen, in welchem sie leben, und mögen sie in religiöser Beziehung zu uns gehören, bürgerlich sind sie dem Verbände ihrer Landesgenoffen anderer Confession einverleibt; und wenn daher die Aemter, die sie bekleiden, keine unmittelbare Beziehung zur Religion haben, so haben Blätter von ausschließlich religiöser Tendenz so wenig Veranlassung die einfache Thatsache der Berufung eines oder mehrerer Juden zu irgend einem Amte zu registriren, als gelte es zu berichten ein Kaufmann uuserer Confession habe den Licferungscontrakt erlangt, S. Mas. den Großmogul von Delhi mit Heu für seine Cavallerie-Pferde zu versorgen. Unsere Aufgabe 'ist ebenso wenig die den Juden verliehenen Ehren zu verzeichnen, als es »ns obliegt ihre Verbrechen zu regtstrirkn. Wir haben für die Religion und ihre Interessen das Wort zu führen, nicht dtesenigen zu verherrlichen, die, durch Bande der Verwandtschuft mit uus verbunden, sich oft dieses Charakters schämen, wenn es ihnen gelungen in eine öffentliche Stellung hinaufzukriechcn, in welcher sie sich fälschlich über ihre nicht ״ausgezeichneten" Brüder erhaben dünken. Wir haben nur selten von diesem unserm Verfahren eine Ausnahme gemacht, wenn es galt ein epochemachendes Ereigniß, eine» Wendepunkt*) in unserer Angelegenheit zu bezeichnen, oder wenn Auszeichnungen solcher Männer zu berichten waren, dene» die Ehre schon wegen ihres früher bekannten Charakters oder der Verdienste wegen gebührten, die sie sich um unsere Sache erworben hatten. Man mag unö vielleicht wegen dieser anscheinenden Gleichgültigkeit gegen ausgezeichnete Israeliten getadelt haben, da, wie erwähnt, alle Zeitgenossen sorgfältig darauf bedacht waren die Welt cs ja erfahren zu lassen, wenn in irgend einem Dorfe irgend ein *) Der geehrte Herr kann freilich jenseits des Occans nicht wißen, daß dies seiis eine jede staatliche Anstellung eines Juden noch oft einen Wendepunkt, ja of nur ein Wendepünktchcn bedeutet »nd daß — wie die Nachrichten in unserm Beiblatt belegen, — selbst in drnr ״Staate der Intelligenz" zwischen der Praxis »nd den verfassungsmäßig Gesetzlichen noch eine gar nicht geringe. Kluft liegt. Anm. d. Red

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