Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1862)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1862-01-01
- Page
- 207 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Achter Jahrgang. Beiblatt zum Januarheft. Ausgegebcn den 7. Januar 1862. In dieses Beiblatt werden Inserate zu 9 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen Deutschland. Wien, 7. Dec. Die Ultramontanen gerathen durch die freiere Bewegung der Presse und das sich erstarkende Corporationsleben in dir unangenehmsten Situationen; Angelegenheiten, die dem großen Publicum für immer versteckt blieben, werden nun auf den offenen Markt gebracht, und kein Unbefangener wag! es, sie zu vertheidigen. Wie viele wußten es in der Residenz, daß das Mortarisiren neugeborner Kinder förmlich legalisirt ist? Durch die Verhandlungen der Commnnalvertretung wurde es bekannt, daß den Gebärenden im allgemeinen Gebär- und Findelhause, wenn sie der jüdischen Confession angehörten, die Kinder weggenommen, getauft und verheimlicht wurden! Den Beamten dieser Anstalt wurde das strengste Geheim«iß anbefohlen, und sie durften keiner solchen Mutter einen Wink oder Nachweis über das Leben und den Aufenthalt ihres Kindes geben. Ueber die möglichen Consequenzen eines solchen Verfahrens, das zur Blutschande führen kann, werfen wir etnen Schleier; das unchristliche eines solchen Vorgehens, einer Mutter die Existenz ihres Kindes zu verheimlichen, kann gar nicht geleugnet werden. Der Staatsminister erließ alsogleich die Anordnung, daß jeder solchen Mutter auf ihr Verlangen der Nachweiszettel über den Aufenthalt ihres Kindes von Amtswegen ausgefolgt werden müsse. Ueber den humanen Schritt gibt es nur allgemeine Anerkennung; allein hiermit ist die Verordnung, solche Kinder, selbst gegen den Willen ihrer Mutter, oder der sich freiwillig meldenden Väter, katholisch zu taufen, nicht beseitigt, und dieses Mortaristreu sindet unausgesetzt Statt. Man vermuthet, daß außer dem Widerstande des Clerus auch die Verhältnisse des Gebär- und Findelhauses, das wie Alles einen confessionelien Anstrich im Erziehungs-