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Jeschurun · 1862-01-01 · Heft 4 (Januar 1862) · p. 198

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 4 (Januar 1862)
Article
Darf die Orgel in der Synagoge eingeführt werden?
Date
1862-01-01
Page
198 (sequence 7)
Language
German
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198 Darf dir Orgrl in der' Synagoge eingeführt Werdens Melodien verboten sind, welche ausschlteßltch dem fremden Cultus angchören. 2) Eine bei einer andern Confessio« eingeführte Sitte, die nicht als חוקה לע״א zu betrachten ist, darf, wenn ihrer in der heiligen Schrift erwähnt wird, fortbestehen. So z. B. war, wie auS der angeführten Talmudstelle und aus Matmonides 26 ,14 הל' אבל hervorgeht, die auch bei anderen Völkern eingeführte Sitte, nach dem Tode eines Königs die Geräthe, deren er sich bediente, zu verbrennen, nur darum erlaubt, weil diese Sitte auch Jirmtjah 34, 5 erwähnt wird. Wäre aber dieser Gebrauch nicht in der hl. Schrift erwähnt, so dürfte er, obgleich er nicht in den religiösen Anschauungen anderer Völker seinen Grund hat, sondern nur als Ausdruck der Ehrerbietung und des Bewußtseins von der Größe des durch den Tod des Königs erlittenen Verlustes dienen soll (חשיבוחא הוא) dennoch nicht stattfinden. Hieraus ergibt sich 3) daß eine bei einer andern Confession bestehende Sitte, deren in der hl. Schrift nicht erwähnt wird, wenn sie auch nicht חוקה לע״א ist, dennoch nicht nachgeahmt werden darf. Da nun die Orgel im Tempel zu Zeruschalajim nicht angeführt war und demnach auch nicht als in der hl. Schrift erwähnt betrachtet werden kann, sondern ein ausschließlich einem uichtjüdischen Cultus angehörendes Instrument ist: geht aus den angeführten Stellen evident hervor, daß die Berufung aus die im Tempel zu Zeruschalajim gewesene Instrumentalmusik für die Zulässigkeit der Orgel in der Synagoge keinesfalls etwas beweiü, weßhalb der Gebrauch derselben bet unserem Gottesdienste selbst an Wochentagen nach den Vorschriften des Juden thums verboten ist. Dies wurde, wie ans דברי חבריה zu entnehmen ist, bereits vor 43 Jahren von einem der berühmtesten damals lebenden Rabbinen mit aller Entschtedenheit ausgesprochen; R. Jakob, Rabbiner in Ltffa, der hochgefeierte Verfasser des מקור חיים ,תורת גיטין ,נתיבות המש&ט ,חות רעה und anderer Schriften, erklärte, daß das Orgklspiel in der Synagoge sowohl an Wochentagen als an Sabbath durch einen Nichtisraeliten religionsgesetzlich verboten ist איסור גמור הוא לשיר בעגב בב״הב הן בחול וחן בשבח ע" י נכרי. In demselben Sinne äußerte sich, wie ebenfalls aus רברי חברית hervorgcht, auch andere Koryphäen, wie R. Mordechat Benet, Landesrabbiner von Mähren, R. Mosche Soser,

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