Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1862)
- Article
- Was hat eine gesetzestreue Minorität neologischen Wünschen gegenüber zu thun?
- Date
- 1862-01-01
- Page
- 174 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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174 Was hat eine gesetzcstreue Minorität Die Schrift ist daher von unmittelbar praktischer Bedeutung. Sie ist nicht als Problem, sondern in der Absicht geschrieben, in der anzustrebcnden Gestaltung der pfälzischen jüdischen Gemeinde- Verhältnisse die Verwirklichung ihrer Idee» zu finden. - Brauchen wir erst an das Homo sum des Tcrcnz, an das כל ישראל ערבים זה לזה der jüdischen Maxime zu appelliren, um eine Rechtfertigung dieser Zeilen zu erlangen, die cs nicht für unthunlich halten, eine Schrift von zunächst lokaler Bestimmung zum Gegenstände einer allgemeinen Besprechung zu machen? Wir glauben kaum. Die Zustände jüdischer Gemeinden sind trotz lokal verschiedener Besonderheiten doch in ihren wesentlichen allgemeinen Bezichnngen heutzutage fast überall so gleich, die Gefahren, die das gesetzcstreue Judenthum, die Prüfungen, die der gesetzcstreue Jude zu bestehen hat, ähneln sich in weiten Kreisen so sehr, daß die Veranschaulichuug dieser allgemeinen Beziehungen an einem konkreten besondern Falle allgemeines Interesse wohl beanspruchen dürste. Dabet bekennen wir es offen, daß es uns nur ein freudiger, lohnender Erfolg sein würde, wenn diese Zeilen auch nur Einem der gesctzestreuen der Pfalz Veranlassung würde, sich von seinen Rechten und Pflichten für das allen Juden anvertraute jüdische Hciltgthum ein klareres Bewußtsein zu schaffen und ihm zugleich zu dieser Selbstausklärung nach unfern geringen Kräften ein nicht ganz unwillkommenes Scharflein betzutragen im Stande sein möchten. Die Schrift enthält zwei Theile: den Verfassungs-Entwurf. S. 53—67 und eine ״historisch-kritische Darstellung der jetzigen Zustände" von S. 2—53, durch welche ״die Nothwendtgkeit einer Versassung begründet" und eine ״sichere Beurtheilung ihres Inhalts" ermöglicht werden soll. Wenn der Vcrf. durch eine Darstellung der jetzigen jüdisch-gemeindlichen Verfaffungszustände in der Pfalz die Rothwendigkeit einer Aenderung derselben darthun wollte, so ist ihm dies sicherlich in den Augen jedes Urthetlsfähtgen gelungen. Diese Zustande sind ein trauriger Beitrag mehr zu der lange nicht genug verbreiteten Erkenntniß, daß schon die bloße Aussicht aus größere politische Freiheit und größere bürgerliche Rechtsglcichstellung seit fünfzig Jahren von vielen, vielleicht den meisten jüdischen Kreisen mit der Einbuße ihrer religionsgcmetndlichcn Selbstständigkeit bezahlt worden ist. Die soi