Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1861)
- Article
- Deutschland : Aus der Provinz Hanau [Nachricht]
- Date
- 1861-12-01
- Page
- 150 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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150 mit welchen er zu verhandeln veranlaßt worden, nur andeutungsweise zu nennen. Er wird vielmehr mit offenem Visir ohne allen Rückhalt in die Schranken treten; nicht Eine Scene, nicht Ein Dialog wird unterdrückt werden. Frei wie der Mann wird auch seine Rede sein. Vorerst protestirend, wird er den Zeitpunkt zu erfassen wissen, autorisirte Organe für seine gerechte Sache zu interessiren. Berlin, 6. Nov. Aus Königsberg berichtet die ״Ostpr.Ztg.": In diesen Tagen lag dem ostpreußischen Tribunal ei» Gesetzentwurf über die Einrichtung der durch Einführung des Handelsgesetzbuches nothwendig gewordenen Handelsgerichte zur Begutachtung vor. Dabei entschied sich der Gerichtshof einstimmig dahin, daß nur christliche Glaubensgenossen zur Stellung eines nichtjuristischen, dem Handelsstände entnommenen Mitgliedes des Handelsgerichtes züzulassen seien. Somit hat das Tribunal auerkanut, daß jüdische Kaufleute von de» Handelsgerichten auszuschließen seien! Weimar- 22 Nov. Nachdem unlängst ein ungarisches Paar, von welchem der Bräutigam Jude und die Braut Christin war, von dem Oberrabbiner(!) in Eiscnnach und einem aufgeklärten christlichen Geistlichen etngesegnet ward, ist dieses jetzt auch bei einem solchen Mischpaar aus England geschehen. (Cob. Z.) Rußland. Wa rsch an, 4. Nov Diese Nacht wurde u. A. die Synagoge aus Nalewki nach geschehener Durchsuchung von der Regierung zugesiegelt. Mehrere Personen von! Verwaltungscomite wurden nach bei ihnen erfolgter Haussuchung arretirt. Auch beim Oberrabbiner Beer-Metsels wurde Haussuchung gehalten. (Leider ist er seitdem verhaftet worden!) Frankreich. Paris. Der.״Untvers Jsraelite" veröffentlicht ein Schreiben des Herrn Jtamar Cohen an den Redakteur, das wir seines charak-- tertsttsche» und beherzigenswerthen Inhalts willen unfern Lesern nicht vorenthalten zu dürfen glauben: Paris, 24. Oktober 1861. Herr Redakteur! Sie gestatten mir wohl einige Worte der Erwiederung auf JHreu jüngsten, trefflichen Artikel, in welchem Sic sich mit Recht darüber beklagen, daß die Geschäfttslokale der Pariser Israeliten au Samstag und Festtagen geöffnet sind, während ihre Eigcnthümcr in die Synagoge kommen diesen Tag zu feiern und vor Gott dem Ewigen auszusprechen: ברוך ד׳ אשר נתן מנוחה לעמו ישראל, und wenn sie aus dem Gotteshause komme», wieder au ihr Geschäft, ganz wie andern Wochentagen gehen. Man sagt wohl gewöhnlich, jeder müsse das Gesetz kennen. Wir aber sagen: Niemand kennt daS Gesetz und