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Jeschurun · 1861-12-01 · Heft 3 (Dezember 1861) · p. 149

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1861-1862)
Issue
Heft 3 (Dezember 1861)
Article
Deutschland : Aus der Provinz Hanau [Nachricht]
Date
1861-12-01
Page
149 (sequence 2)
Language
German
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149 Obergerichts-Referendar) in seiner Eingabe vom 16. November 1860 auf Grund seiner Qualification nm Zulassung in den juristischen Vorbereitungsdienst gebeten. Es vergehen Tage, Wochen, Monate — keine Antwort. Dieser wird schließlich des Wartens müde und bittet in einer höchst bündigen, an das Justizministerium gerichteten Eingabe, datirt 26. März 1861, also nach 136 Tagen, um endliche Resolution. Jetzt erst wird ein allerhöchstes Rescript geboren und dem jüdischen Doktor durch das Justizamt Gelnhausen unterm 20. April 1861 eröffnet, ״daß seinem Gesuche um Zulassung in den Vorbereitungsdienst ״״nicht allergnädigst"" stattgegeben worden sei." Hiermit schließt der erste Akt eines unserer zahlreichen Dramen, welches somit einen Zeitraum von etnhundertvierundfünfzig Tagen umfaßt. — Der zweite Act beginnt mit einer Vergnügungsreise des ״Vielgeprüften" nach Kassel. Zwischen Act 1 und 2 liegt die kurze Spanne von drei Tagen, denn' — das Schicksal schreitet schnell und Prtvatangelegeuhetten bedürfen bekanntlich, im Vergleich zu officiellen, nur gleich viele Minuten. Der Tourist bewundert das rege Leben Kassels, die im Frühlingssturme bedeutsam rauschenden Wipsel auf Wilhelmshöhe — dem ehemaligen Trtanon des höchstseligen Königs Zerome von Westphalen — und richtet schließlich, dazu von berufener, also officiöser Seite bcrathen, unterm 27. April d. I. eine zwar in den herkömmlichen Formen sich bewegende, ihrem Inhalte nach jedoch nichts weniger als kriechende Eingabe an die landesfürstliche Gnade. Unter vielen andern erheblichen und der Veröffentlichung würdigen Punkten dieser Eingäbe, ja ich darf sagen: dieses staatsrechtlichen Actenstückes, will ich hier vorerst nur einen Passus cinfließen lassen. Sache eines Charakterlosen kann es nur sein, mit erheuchelten Religionsansichten täuschen zu wollen; Sache eines redlichen Mannes hingegen, eher zu leiden und zu dulden, als seiner eigenen und der allgemeinen Achtung in einem nachtheiligcn Lichte zu erscheinen." Solche Styltstik mag Ihnen die Ueberzeugung geben, daß der ״Bittsteller" seiner geistigen Selbstständigkeit selbst in dem entscheidenden Momente in vollstem Maße bewußt gewesen sei. Unterm 5. d. M. eröffnet das Justizamt Gelnhausen dem Or. K., ״daß auch sein jetziges Gesuch um Zulassung zu den Arbeiten des Zustizamtes Gelnhausen allerhöchste Gewährung nicht gefunden habe. Als Eingeweihter kann ich Ihnen verbürgen, daß vi. K. die Episoden seiner religiös-politischen Kämpfe in Kurhcffen, die bis auf das Jahr 1854 zurückführen, demnächst zu veröffentlichen beabsichtigt. Der Betreffende wird kein erlaubtes Mittel unversucht lassen, sein ihm ׳vorenthaltenes Recht zu erringe». Er wird weder anonym auftreten, noch wird er sich begnügen, jene Persönlichkeiten, und wären es selbst ״Excellenzen",

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