Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1861)
- Article
- Donaufürstentümer : Bukarest [Nachricht]
- Date
- 1861-10-01
- Page
- 53 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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53 Nachten, indem sie daselbst Schank- und Einkchrsäuser, oder Meyer- Höfe in Pacht haben. Die Israeliten werden dadurch auf dem Lande angehänft und es könnten manche Konflikte mit den christlichen Landteute entstehen, die in religiöser Beziehung 0) verderbliche Folgen haben wsirden. Ungeachtet noch vom Jahre 1849 unter No. 8748 ein fürstliches .Edict extstirt, welches das Anhausen der Israeliten auf dem Lande untersagt, das leider aber bis heute unerfüllt geblieben, hat sich vielmehr seit der Zeit die Zahl der Israeliten auf dem Lande bedeutend vermehrt. Ich adressire mich daher an euch, daß Ihr vonHiun an keinem Israeliten gestatten dürfet, derartige Geschäfte in Landesbezirken zu machen. Diejenigen Individuen aber, welche bereits daselbst ansässig sind, ohne Unterschied der Zeit ihres Aufenthalts und der Kategorie und Namen, und die obgenannte Geschäfte betreiben, werdet Ihr in Kenntniß setzen, binnen 15 Tagen jene Plätze zu räumen, daß keine Spur vvn solchen Anstalten zu finden sei. Ich hoffe, daß ihr die Wichtigkeit dieser Angelegenheit (imporlantia aquestec chestia) begreifen werdet und der Executton dieses EdicteS pünktlich nachkommt, damit ich nicht genvthigt sein werde, euch an eure Pflichterfüllung zu erinnern. Für den Minister des Inner»: P. Orbescu. Gern fügen wir folgende Auslassung der ״Bukarestcr Dentschen Zeitung" über dieses Pharaonische (Sbift, binzu, ״Wir erfahren mit vielem Bedauern, daß das Ministerium Golescu in einem Circularschrciben an. alle Administratore der Walachei den Befehl ertheilte, den Israeliten den Aufenthalt auf dem Lande nicht zu gestatten. Dieser humane Akt des 19.׳ Zuhrhunderts, welcher vom Fürsten Stirbey erlassen wurde, blieb selbst von jener absoluten Regierung unvollzogen, um gerade von der gegenwärtigen cvnstitutionellen Regierung, an deren Spitze ultralibcrale Männer sind, deren Devise Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ist, welche die heiligste Mission haben, dm § 48 der Convention zu realisiren, in welchem es ausdrücklich heißt: ״Alle Wallachen haben gleiche Rechte u. s. w." effektuirt zu werden. Selbst die konditionelle Clauscl dieses Paragraphes, welche den Nichtchristen die politischen Rechte zeitlich versagt, und dieses den gesetzgebenden Körpern überläßt, wurde unserer Ueberzeugung nach von den garantirenden Großmächten nur in Absicht gegeben, um sich zu überzeugen, ob die wallachische Nation, welche unaufhörliche Freiheit und Gleichheit verlangte, von diesem heiligen Menschenrechte Gebrauch zu machen reif sei; denn es ist eine unleugbare Wahrheit, daß Derjenige, welcher dem Andern die natürlichen Menschenrechte versagt, des Genusses dieser Wohlthaten