Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1861-1862)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1861)
- Article
- Zwei Aktenstücke aus dem jüngsten jüdischen Gemeindeleben
- Date
- 1861-10-01
- Page
- 36 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2932754-2932905-2932907-2946221--06889-2946280- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
36 Zwei Aktenstücke aus dem form nm׳ so mehr wird zu verzeichnen haben, je weniger dieselben als blos vereinzelte Ausschreitungen dastehen und je mehr sie vielmehr die ganz natürlichen Entladungen jenes Hochmuths sind, mit welchem die Reform von Anfang an in souveräner Verachtung auf das gefetzestreue Judenthum herabbllckte und der sie von vorn herein mit einem Fanatismus auftreten ließ, welcher sie völlig unfähig machte 'das heiligste Recht der gegenüberstehenden Ueberzeugung zu würdigen und ihr in blinder Rücksichtslosigkeit zur Ausführung ihrer Pläne Alles als erlaubt erscheinen ließ. Schon in den Windeln ballte die Reform die Faust gegen die widerstrebenden treuen Söhne des altehrwürdigen Heiligthums. Es ist eine wenig bekannte aber völlig authentische und höchst charakteristische Thatsache, daß der allererste Vater der jüdischen Reform sofort seine ersten Schritte mit rücksichtsloser Härte und zwingenden Gewaltmaßregeln in Ausführung zu bringen suchte und damit — wenn man nicht blind gewesen wäre — schon bei seinem ersten Auftreten zeigte, wessen man sich zu einer Richtrmg einst zu versehen haben werde, die schon bei ihren ersten Versuchen sich gewaltthätige Dragonaden zu ihrem Vorbilde genommen hatte. Der als Vater der Reform gefeierte Jakob Israel Jacobsohn ließ als Präsident des weiland westphälischen Consistoriums, um seiner Vaterstadt Halberstadt die von ihm beliebten synagogalen Reformen aufzudringen, dort bei Strafe jeden Privatgottesdienst, jede gottesdienstliche Verfammlnng, Haschkama, Minjan, Hoschana Rabba- und Schabuoth-Nacht-Lernsn bei namhafter Strafe verbieten. Um am Jahrzeit vorzubeten mußte man mit Mijan nach Quedlinburg wandern und vier Familienväter mußten 1000 Frs. Strafe erlegen, weil sie das unerhörte Verbrechen begangen hatten, am Schabuoth- Abend die üblichen Lernstunden in ihren Häusern gehalten zu haben!!! Wir registriren diese Thatsachen einstweilen ohne Commentar. Das zweite hier folgende Aktenstück ist die Antwort der 88 gesetzestreuen Stuhlweißenburger Mitglieder und spricht dasselbe, wie uns scheint, in so klarer, ruhiger und entschiedener Sprache so wichtige Prinzipien und Rechtsanschauungen aus, daß wir dieselben