Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1861)
- Article
- Des Herrn Oberrabbiner Rapoport Dibre schalom ve-emet [Rezension]
- Date
- 1861-07-01
- Page
- 560 (sequence 17)
- Language
- German
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560 De« Herrn Oberrabbiner Rapoport Angelegenheiten. Sie sind ja auch am wenigsten dazu kompetent, da ihnen bei denr besten Willen ein Urtheil aus eigener Einsicht und Ueberzeugung in diesen Dingen unmöglich ist. Hat doch auch unser Judenthum Jahrtausende herab sich entwickelt und geblüht, ohne daß die Regierungen von unseru innern Angelegenheiten Kenntniß nahmen. Allein da nun einmal die Judenthum-Verbessler unserer Zeit zur Erreichung ihrer Zwecke unsere innern Angelegenheiten in die Hände der Regierungen gespielt, und fast keine Angelegenheit von irgend welcher Bedeutung, Lehrer-Anstellung, Rabbiner-Anstellung u. s. w. ohne staatliche Intervention vollzogen werden kann, so ist es von höchster, heilsamster Wichtigkeit, auch den Staatsbehörden und der ganzen einflußreichen nichtjüdtschen Welt eine möglichst klare wahrheitsgetreue Kenntniß von unfern Vcrhältniffen und Zuständen zu bringen, damit auch diese nicht aus bloßer llnkunde bona fide Gewalt und Unrecht üben. Ueberall schafft Wahrheit und Klarheit Heil. Ueberall ist Unkenntniß und Täuschung vom Uebel. Und auch das Bewußtsein von der Thatsache daß, wie Sie dies ausdrücken, es auch Rabbtnen gebe, die die Religio» und den Glauben der Gemetnden verleugnen, deren Führer und Leiter sie sein sollen, die Kenntniß der Thatsache, daß nicht Alles, was heutzutage Rabbiner heißt, dem rabbintschen Judenthum in Wahrheit huldige, ist für das Interesse redlicher Regierungen nicht minder als für unser eigenes, heiliges Interesse eine schreiende Nothwendigkeit. Wofür und wogegen z. B. lassen sich heutzutage nicht rabbinische Gutachten und Zeugnisse bei staatlichen Behörden productren? Daß aber einmal einst, wo eS Noth thut, irgend ein gesetzestreuer Jude in irgend einer Angelegenheit heiliger Gesammt- oder Privat-Jntereffen gegen Gutachten und Zeugntß eines in der Frankel-Grätz'schen Schule herangebildeten Rabbiners mit dem Jeschurun in der Hand Protest einlegen und sein heiliges Gewissensrecht verthetdigen kann, das will ich mir noch zum Verdienst anrechnen, wenn schon längst die Harb im Grabe modert, die es gewagt, die jüdischste Sache mit deutsche? Feder zu führen. Und somit Gott befohlen! Frankfurt a. M., % Juli 1861. S. R. Hirsch. Druck vvtt Neinhold Baist. — Redacleur Rabbiner Hirsch irr Fraukfurt am Ma,'n.