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Jeschurun · 1861-05-01 · Heft 8 (Mai 1861) · p. 456

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 8 (Mai 1861)
Date
1861-05-01
Page
456 (sequence 21)
Language
German
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456 mit den beiden damaligen Tempel-Predigern, dem Dr. Salomon und Frankfurter, den Satz unserer Weisen anzuwenden לא לחנם הלך הזחר אצל העורב אלא מפני שהוא מינו (denn diese beiden wird doch vermuthlich Niemand für Verfechter des traditionellen Judenthums erklären wollen), so wird eine Einsicht in dies Gutachten wohl nnsere Worte bekräftigen. Dasselbe befindet sich in Nr. 7, 8, 9 des Fürst'schcn Orients 1842 und soll allerdings, so glauben wir damals gehört zu haben, ohne F's Wissen publtcirt worden sein. Einzelne darin vorkommende Stellen lauten folgendermaßen: Nr. 7, Pag. 54 ״Was dem Gemüthe zu seiner Erhebung, zu seiner An- ״hänglichkeit an Gott, zu der Leiden und Widerwärtigkeiten beste- ״siegenden Hingebung noththut, dies ist das wahrhaft Gebotene, ״spricht auch keine Negel und Satzung dafür. Letztere sind mehr, ״wie einer unsrer früher« Schriftsteller bemerkt, für das Aeußere; ״für das Wesen des Glaubens, für die göttliche Forderung in uns ״findet keine Abgrenzung durch Satzung und Buchstaben statt. Und ״solches gilt nicht minder für die religiösen Gefühle. Wovon das ״Gemüth sich ergriffen fühlt, was im Volke durch dessen innige An- ״hänglichkeit daran lebendig ist, das wolle man ja nicht mit der ״Kälte des Verstandes und mit Berufung, daß nicht gegen ״Satzungen verstoßen werde, ihm wegdemonstriren. Daß es ״durch dieses in ihm Lebende sich zu Gott hingezogen fühlt, ist die ״heiligste Satzung, die kein Spruch, keine Regel umzustoßen vermag, ״daß wir, wenn wir dies Lebendige in ihm tödten, ihm mehr rau- ״bcn, als wenn wir es von andern tobten Satzungen und Regeln ״dispensiren, ist jedem, der in seinem Volke lebt und. über dessen ״Gefühle denkt und forscht, klar, und es kann daher mancher Un- ״Wille über die scheinbare Reverenz gegen das Bestehende, das nach ״gelehrten Citaten und Anweisungen nicht angegriffen sein soll, kann! ״unterdrückt werden. Das unter und in uns Lebende, das nach oder ״ohne Satzung zu einem kräftig und tief Gefühlten erwuchs, muß ״berücksichtigt werden. Wird dieses übergangen, beruft man sich in. ״der Voraussetzung, daß das Gefühl nicht Worte finden und seine ״Ansprüche nicht durch Verstandesgründe vertheidigen könne, auf ״Ntchtübertretung der Satzung und Regel, so scheint eine Berken- ״nung des Gemüthes zu Grunde zu liegen, und geht schon hieraus

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