Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 6 (März 1861)
- Article
- Zur jüdischen Schulfrage
- Date
- 1861-03-01
- Page
- 320 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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320 Die Untenichtsanstalt der Israel. Ncligionsgesellschaft tn Frankfurt a. M. Routine, Sicherheit in geistlosen Mechanismus, die geregelte Ordnung nicht in Pedanterie und Schlendrian Umschläge, dazu bedarf es eben jenes göttlichen Funkens, den die Jugend verleiht, den die Weihe des Pflichtgefühls — bewahrt. Es giebt keine Gefahr, die in ernstlichercr Weise eine jede, auch die beste, Anstalt an der Wurzel be-- drohte. Gerade ein je höheres Ziel sie sich gesteckt hat, um so mehr ist sie in ihrem Wesen von jener Gefahr bedroht. Sie will nicht abrichten, sondern unterrichten, ihre Schüler nicht blos mit den nöthigen Kenntnissen fürs praktische Leben ausrüsten, sondern ihrem Geiste und Gemüthe auch die Richtung auf das Ideal des Menschthums geben? Nun, nur der Geist weckt den Geist, nur Leben und Wärme erzeugen Leben und Wärme. Wo diese nicht vorhanden, wird es freilich keinem Vernünftigen einfallen, sie durch Veranstaltungen erzengen zu wollen; Veranstaltungen jedoch, die vorhandenen zu wahren, sind weder unmöglich noch überflüssig — niederwärts strebt die Materie, der Lehrer pergamentirt zn einem Schulmeister. Für jede Anstalt, die das Glück hat die entsprechenden Persönlichkeiten unter geeigneter Leitung zu besitzen, sind nun die in der Ueberschrift angeführten Formen der inneren Organisation die besten Präventivmaßregeln diesem Verwandlungsprocesse entgegenzuwirken*). Von diesen dürfen wirdie Revisionen in der unten beschriebenen Weise als eineunserer Anstalt eigenthümliche Einrichtung bezeichnen — wenigstens bestand unseres Wissens bisher keine derartige in dieser Gestalt in andern Schulen. Allein auch unseren Conferenzen und Prüfungen dürften einige nicht unwesentliche Modifikationen cigenthümlich sein. Wir geben daher im Folgenden die Darstellung dessen, was die Confcrenzen, Revisionen und Prüfungen dem Plane unserer Anstalt gemäß sein sollen, dabei vorzugsweise das berücksichtigend, wodurch sie sich von andern Anstalten mehr oder minder unterscheidet. Die Lchrerconferenz. Hier gilt als Regel, daß sie allwöchentlich an einem bestimmten Abend, unter Vorsitz des Rektors, zusammentritt. Auch wenn nichts besonderes vorltegt. *) Wo jene zu bewahrenden Güter fehlten, wären auch Conferenz, Revision und Prüfung freilich nur tobte Räder einer tobten Maschinerie, die nur rnißbräuchlich eine Unterrichts anstatt genannt würde.