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Jeschurun · 1861-02-01 · Heft 5 (Februar 1861) · p. 268

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Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 5 (Februar 1861)
Article
Anmerkung der Redaktion
Date
1861-02-01
Page
268 (sequence 17)
Language
German
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268 Hrn. Dr. Z. Frankels hodegetisches Werk über die Mischna re. setzes, als daran geknüpfte Folgerungen, die es unversehrt erhalten mögen, hervor; theils wurden im Gegentheile viele Gesetze, deren Bedürfnisse erst die Umstände der Jetztzeit entwickelten, in die Schrift übertragen: und waren sie auch nicht in deren Worten enthalten, so wollte man doch deren Lehren in ihrem Geiste auffaffen: es erging dem Gesetze wie der Sprache, die für neue Begriffe neue Formen, deren Urthpus der Geist der alten hebr. Sprache war, bilden mußte. Diese auf die Schrift übertragenen und in ihrem Geiste erfaßten Vorschriften bilden ursprünglich die Halacha (praktische Lehre) re." ״Ueber den Einfluß der palästinischen Exegese auf die alexandrinisch e Hermeneutik. (Lpz. 1851.) (S. 2.) So wurde im Hinblick auf religiöse Thätigkeit die Religionswissenschaft angebaut; in den Zeiten der Makkabäer begegnen wir schon einem mächtigen Ausbau, aber über den Ausbau selbst, über die allmältge Entwickelung, über die Geistesthätigkeit einiger, Beginn und Keim der jüdischen Religionswissenschaft und Literatur in sich schließenden Jahrhunderte liegen keine Urkunden, keine bewährte Nachricht, kein Schriftwerk vor." (S. 135.) ״Wir gehen nun zu der religiösen Exegese über, für die Levitikus ein weites Feld eröffnet. In diesem Buche, das nur Gesetzliches enthält, wußte die Halacha ihr eigentliches Gebiet, finden, und es dürfte vorzüglich bet den, einen beträchtlichen Theil des Levit. bildenden prtcsterltchen und opferdienstlichen Beziehungen manches Halachische nicht sowohl als Resultat der Speculatto», als vielmehr als die aus dem Gebrauche sich herausgebildete und zur gesetzlichen Vorschrift sich . erhobene Regel zu betrachten sein, und daher ans hohes Alterthum Anspruch machen. Denn da diese Funktioncn den Inhalt des prtesterlichen Lebens, die eigentliche Beschäfttgung der Priester bilden, so ging natürlich von diesen die Erklärung dunkler, auf ihren Dienst sich beziehender Stellen aus, wurde von ihnen manche für die Praxis maßgebende Interpretation festgestellt, sowie im Gegentheile manche seit längerer Zeit gebräuchliche Praxis sich als gesetzliche Norm gestaltete (vgl. Vorst. S. XIII. 180).« (S. 196.) ״Es ist bemerkenswerth, daß gerade bei der schwierigen Materie dieses Kap. (Levit. 13) über das gewöhnlich Uebersetzer und Excgeten gern wegcilen, der Vertent viele Sorgfalt zeigt

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