Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1861)
- Article
- Deutschland : Berlin, im Dez. [Nachricht]
- Date
- 1861-01-01
- Page
- 232 (sequence 3)
- Language
- German
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232 werden, da es sich hierbei nicht um allgemeine bürgerliche oder staatsbürgerliche Rechte handelt. Zn Bezug auf die Reform der jüdischen Eidesleistung ist die Staatsregierung mit Erwägungen über die legislative Regulirung des Gegenstandes beschäftigt. Wenn ferner der Antrag gestellt wird, den die christliche Erziehung unehelicher, mit christlichen Vätern erzeugter Kinder jüdischer Mütter anordnenden § 643, Ttt, 2, Th. II des allgemeinen Landrechts aufzuheben, so hat sich zwar hierfür ein dringendes praktisches Bedürfntß noch nicht herausgestellt, da nur in sehr vereinzelten Fällen die Anwendung der gedachten Vorschrift zu Beschwerden geführt hat. Indessen wird die gewünschte Abänderung bei geeigneter Veranlassung in nähere Erwägung gezogen, werden. Was den Antrag aus Ausbildung jübischer Lehrer in den staatlichen Semtnarten betrifft, so wird bemerkt, daß schon jetzt, nach den bestehenden Bestimmungen, jüdische Schulamtö-Asptranten als Hospitanten zu dem Unterricht der Schullehrer-Semiuarien, und, wenn sie den vorgeschrtebenen Kursus absolviren, auch zu den Abiturienten-Prüfungen der Semtnarten zugelassen werden können. Uebrigens steht die Errichtung besonderer jüdischer Semtnarten den Juden frei, und wird die thunliche Förderung solcher Anstalten von Staats wegen nach wie vor nicht versagt werden. Dem Anträge endlich auf weitere legislative Ausführung des § 62des Gesetzes vom 23. Juli 1847, betreffend die Religionsunterrichts-Einrichtungen in Synagogen-Gemeinden mittels Regelung einer Zwangstheilnahme an diesen Einrichtungen kann ebenfalls nicht stattgegeben werden, da ein gesetzlicher Akt der beantragten Art einen nach Art. 15 der Verfassungs-Urkunde unzulässigen Eingriff des Staates in die inneren Angelegenheit der jüdischen Religions-Gesellschaften in sich schließen würde. Berlin, 13. Nov. 1860. Der Justizministcr (gez.) Simons; der Minister der geistlichen, Unterricht- und Medicinal-Angelegenheitcn (gez.) v. Bethmann-Hollweg; der Min. des Innern (gez.) Graf v. Schwerin." Metz, im Nov 1860. Wenn irgend Etwas geeignet sein dürfte den Freund des Judenthums für so manche trübe Erfahrung in der Gegenwart zu entschädigen und ihn mit heiterer Hoffnungen für die Zukunft zu erfüllen, so ist es das lebhaftere Interesse, das fast überall für das biblische und rabbtnische Studium sich kund gibt und in Vereinen und Anstalten für die Verbreitung gründlicher religioser Studien unter Jung und Alt sich bethättgt. Kaum sahen wir zu unserm tiefen Schmerze — wir wollen wünschen, zum Heile des künftigen französischen Nabbinerthums — in Folge eines höhern Diktats die Rabbiner-Schule aus unserer Mitte scheide«/ als sich sehr bald eine ״Gesellschaft für den religiösen Unterricht:?תלמ1ד תורד" * bildete, und mit ihren Zwecken einen so allseittgen Anklang in unserer Gemeinde fand, daß ste im Januar d. I. ihre Klassen für den biblischen und talmudischen Unterricht eröffnete und bereits im Okt. d. I., nach erst neunmonatlichem Bestehen, die erfreulichsten Resul-