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Jeschurun · 1860-11-01 · Heft 2 (November 1860) · p. 132

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 2 (November 1860)
Article
Deutschland
Date
1860-11-01
Page
132 (sequence 2)
Language
German
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das notwendige Befähtgungszeugntß von Seiten des Rabbtuets zu erlangen. ׳ " Die Folgen dieser Unkenntntß zeigte sich deutlich in den LeistungeN. Die Lehrer fürchteten gleichsam die Religionsstundc und waren froh wenn das verfrühete Ende derselben stattfindcn konnte. Sieselbsthatten zuwenig Kenntniß des jüdischen Wissens Lust und Liebe zu demselben zu gewinnen und waren weniger noch im Stande sie bei ihren Schülern zu erwecken. Wir sind froh, daß dieser alte Zustand sein Ende erreicht hat und die Frage: Was nun? muß Gegenstand der Beherzigung Aller sein, denen der religiöse Unterricht der Jugend am Herzen liegt. Für uns ergibt sich die Notwendigkeit an die Gründung eines jüdischen Lehrerseminars zu denken. Wir konnten der pekuniären Verhältnisse halber eine solche Anstalt nur im Verein mit unseren Nachbarstaaten ins Leben rufen, und hier thürmen sich uns unendltche Schwierigkeiten durch die verschiedenen Schulgesetze entgegen. Wir glauben daher folgenden Vermittelungsvorschlag der Würdigung unserer Glaubensbrüder unterstellen zu dürfen. In den bayerischen Seminarien wird 2/3 der Zeit auf Musik und Singen verwandt. Diese beiden Unterrichtsgegenstände stehen für den künftigen jüdischen in sekundärer wen» nicht in tertiärer Linie. Ist es auch die Pflicht des Lehrers in den meisten Gemeinden als Cantor zu fungiren, so soll und darf doch seine Befähigung zu diesem Amte nie bei seiner Aufnahme allein maßgebend sein. Nun sind von den katholischen und protestantischen Seminarien es unstreititig die letzteren, deren Leistungen mehr zufriedenstellend. Es müßte daher am Orte des protestantischen Seminars ein jüdtsches Ftlialseminar errichtet werden*), so daß die Seminaristen an dem wissenschaftlichen Unterrichte mit Ausschluß der Religion, Bibl. Geschichte, Musik und Singen thetlnehmen können. Es wäre hierzu die Bewilligung des Ministeriums zu erlangen, doch diese wird keine Schwierigkeiten verursachen. Die Seminaristen stehen unter Oberleitung des Rabbiners der gemeinschaftlich mit einem anzustellenden Lehrer den jüdischen Uuterricht leitet, und so würden etwa l6-^18Stunden px. Woche dem jü-- dtschen Unterrichte zugewandt werden. Für die Ordnung der pekuniären Verhältnisse der Anstalt!sorgt *) Der Unterschied zwischen den obligate., Seütinarbesuch und unfern, Ädrschlahe ist-za wesentlich Ul« daß wir denselben noch ausführlicher erörtern müßten.׳

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