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Jeschurun · 1860-11-01 · Heft 2 (November 1860) · p. 125

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
7 (1860-1861)
Issue
Heft 2 (November 1860)
Article
Entgegnung auf ein Gutachten von Hirsch B. Fassel, Oberrabbiner zu Gr. Kanischa
Date
1860-11-01
Page
125 (sequence 17)
Language
German
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von Dr. I. Gugenheimer. 125 Jahrtausende lang verhöhnt und verschmäht wurde, an allen Orten und für alle Zeiten anerkannt und festgehalten wird. Darin besteht die schöuste, beste, beglückendste Rächung des unschuldig vergosjenen Blutes der Gottesdiener, daß die Wahrheit, für welche diese das Blutgerüst bestiegen, von Allen als Wahrheit gehalten werde. Worin kann daher bei einer unbefangenen Betrachtung das Empörende, worin das Sündhafte, worin das Thörichte und Lacherliche gefunden werden, wenn wir den Ewigen darum bitten, daß noch ״vor unseren Augen" jene Zeit allgemeiner Erleuchtung eintreten möge, daß es uns gegönnt sein möge, mit unseren Augen zu sehen, daß die Wahrheit von Allen als Wahrheit erkannt, das für die Wahrheit vergossene Blut als ein unschuldig vergossenes betrachtet werde. Nur die Unkunde oder die erbärmlichste Befangenheit kann demgemäß in der obenerwähnten Bitte einen Widerspruch mit der Menschenliebe finden, zu der wir als Inden verpflichtet find. Wer den mehrerwähnten Satz auö unserer Gebetordnung zu entfernen sucht, macht sich nicht blos des Unrechtes schuldig, das in jeder Aenderung des überkommenen Rituals liegt, sondern begeht unter dem Scheine der Humanität die größte Inhumanität, indem durch das Streichen jenes Satzes gegen Gestorbene, also gegen solche, die sich nicht mehr persönlich verthetdigen können, in der muthwtlltgsten Weise der Verdacht der Nachsucht provozirt wird, die von Niemanden mehr als gerade von denjenigen verabscheut werden kann, von denen jenes Gebet cingcführt wurde. Da nun dasselbe nicht, wie der hiesige Vorstand angibt, von den meisten Gemeinden beseitigt, sondern im Gegentheile von den meisten Gemeinden pflichtgemäß betbehalten ist, kann die Aeußerung, mit der Hr. F seine Bemerkung über die obige Frage schließt, nur als eine jedes Grundes entbehrende, gegen die weit überwiegende Majorität der Juden gerichtete Verdächtigung betrachtet werden, die aber von demjenigen, der sich erdreistet, unsere ganze Vergangenheit einer Verletzung der im Judenthum gebotenen Menschenliebe zu zeihen, durchaus nicht befremden kann. (Schluß folgt.)

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