Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1860-1861)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1860)
- Article
- Preßprozeß Sebastian Brunner contra Ignaz Kuranda
- Date
- 1860-10-01
- Page
- 64 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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64 ' WWozG klagepunkt bildet, daß es solche Spekulanten immer gegeben hat, Es ist somit der Beweis aus dem Inhalte der ״Kirchenzeitung" selbst hergestellt; es ist erwiesen, daß von dem, was Herr Kuranda gesagt hat, auch nicht ein Wort unwahr ist; es ist erwiesen, die ״Kirchenzeitung" führen ihren Name» mit Unrecht, sie sei skandalsüchttg, sie haben die Judeuhetze in ihrer gehässigsten Richtung zu ihrem Hauptsächlichsten Inhalte gemacht. (Schluß nebst Beiblatt in einem nach dem Feste auszugebenden Extrablatt.) Anzeigen. Das vereinigte Rabbinat der eine halbe Stunde von einander gelegenen israelitischen Gemeinden En dingen und Lengnau, htersetttgen Kantons, wird hiemit nach Anleitung der Regierungs- Verordnung vom 4. Hornung 1853 zur Besetzung ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre Anmeldung bis zum 27. Weinmonat bei der Erziehungödirektivn einzureichen, und derselben, nebst einer kurzen Darstellung ihres Lebens- und Bildungsganges, heizulegcn: а. befriedigende Zeugnisse über einen makellosen, religiösen Lebens- Wandel von anerkannten Rabbinern und Behörden; K. ein Maturitätszeugniß, welches sie sich von der Crziehungsdirektion entweder durch die gesetzliche Maturitätsprüfung, oder aber durch genügende Ausweise über eine gründliche wissenschaftliche Vorbildung zu erwerben haben; б. akademische Zeugnisse darüber, daß sie die allgemeinen wie besonder« Vorberettungswiffenschaften znm Studium der mosaischen Theologie wenigstens drei Jahre auf einer Hochschule mit Erfolg und gutem Betragen studirt haben; ä. ein Rabbinats-Diplom von einem anerkannt gelehrten Rabbiner, womit sie sich über ihre gründliche wissenschaftliche Bildung in