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Jeschurun · 1860-09-01 · Heft 12 (September 1860) · p. 659

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1859-1860)
Issue
Heft 12 (September 1860)
Article
Das Rundschreiben des Vorstandes zu Stuhlweißenburg gegen Herrn Dr. Gugenheimer, Rabbiner daselbst
Date
1860-09-01
Page
659 (sequence 22)
Language
German
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kritisch beleuchiet von Rabbiner Hirsch.,״ 659 dieser unserer Ueberzeugung uns überzeugt halten, daß diese Beschuldignng des Vorstandes durch und durch eine Lüge sei. Allein zum Glück liegt auch hier der obsektive Gegenbeweis zur Hand. Die uns vorliegenden Mittheilungen cvnstatiren nicht nur die gänzliche Unwahrheit dieser Beschuldigung, sondern das thatsächltch vollendete Gegenthcil. Als nämlich der erste und dritte Vorsteher, zwei Repräsentanten uud ein Gemeindcglied als Deputation bet dem Rabbiner in seiner frühern Gemeinde Aussee waren, uni ihm das Rabbinat zu Stuhlweißenburg anzutragen, hatten sie ntch! nur durch seinen Vortrag und mehrere mit ihm gepflogene Gespräche die beste Gelegenheit seine religiöse Richtung genau und unverhüllt kennen zu lernen, sondern der Rabbiner fragte sie noch ausdrücklich: ob sie in ihrer Synagoge keine sogenannten Reformen hatten, da er hierzu sich nie einverstanden erklären könnte. Sie erwiederten, außer einem gewöhnlichen Chor hätten sie nichts, wodurch sich ihr Gottesdienst von dem frühern und in allen alten Gemeinden üblichen Gottesdienst unterscheide. Um ganz sicher zu gehen fragte der Rabbiner noch ferner, ob auch die Piutim noch gebetet würden. Auch diese Frage wurde einfach bejaht. Man kannte also ganz genau den Mann, den man zur Leitung der Gemeinde berief, und es trifft diesen keine andere Schuld, als daß er sich im Amte ganz als den bewährte, als welchen er sich vor seiner Berufung ungeschminkt angekündigt. Den Vorstand aber mag das Urtheil der Welt, sein eigenes Gewissen und Gott richten, und — sollte er einmal vor das Forum einer irdischen Gerechtigkeit berufen werden, wird sicherlich auch das Urtheil eines jeden rechtschaffenen Richters den Stab über ihn brechen. Frankfurt a. M., im August 1860. 4S

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